Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor M. Schabrowsky am 26. April 2008
14453 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Reform der Hartz-Gesetze

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Sehr geehrte Fr. Dr. Merkel,

was für Themen können die Wähler/Wählerinnen zur Bundestagswahl 2009 von Ihnen als Kanzlerin im Bereich Soziales erwarten?

Wird es bei den alten HARTZ Gesetzen bleiben, oder sind Sie bestrebt, die aus meiner Sicht negativen - und ich denke es sind noch viel mehr Bundesbürger und Bundesbürgerinnen welche sehr negativ über die HARTZ Gesetze denken - Gesetze zu ändern bzw zu reformieren?

Ic h verstehe nicht ganz, warum in einer sogenannten Demokratie das Volk nicht zur Abstimmung berufen wurde als die HARTZ Gesetze eingeführt wurden. Steht oben beim Bundestag nicht dick und fett geschrieben ...dem deutschem Volke? Wer wird damit direkt angesprochen? Ich aus meiner Perspektive kann nur behaupten, das hier teilweise gegen das eigene Volk regiert wird, nämlich wenn es um das Wohlergehen des Volkes geht. Soll heißen, der Mensch, der Wähler.

Angesichts dessen, bin ich überhaupt froh, das es in der BRD überhaupt solche Gesetze gibt, nur sollten Sie dem Lebensstandart einer erfolgreichen Industrie Nation wie Deutschland angepasst werden. Statistiken hin oder her, Arbeitslosenzahlenverschönerung hier und da, der Ansatz geht teilweise in die vielleicht richtige Richtung nur Hr. Althaus sollte sich das mit den 600,- € noch einmal überlegen. Das Geld reicht hinten und vorne nicht aus, jemand der keine Arbeit aus gesundheitlichen Gründen mehr findet. Er kann einfach nicht mehr arbeiten gehen. Ich hoffe, Sie bedenken das in all Ihren Konzepten. Er ist alleinstehend, er hat niemanden mehr, der sich finanziell um ihn kümmert bzw. noch zusätzlich unterstützt. Mit diesem Geld kann man/frau dann höchstens seine/ihre Miete bezahlen. Das wäre ja dann noch radikaler als die HARTZ Gesetze.

Ich höre jetzt lieber ersteinmal auf zu schreiben sonst nimmt es kein Ende. Ich hoffe positiv darauf eine Antwort zu bekommen, welche mich vielleicht teilweise geistig befriedigen kann.

Hiermit verbleibe ich ersteinmal

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schabrowsky

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. Mai 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schabrowsky,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundeskanzlerin und die Bundesregierung bekennen sich nachdrücklich zur Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Diese von der Vorgängerregierung eingeleitete Reform war und bleibt der richtige Weg, die arbeitsfähigen ehemaligen Bezieher der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe gemeinsam zu betreuen. Seit der Einführung 2005 wurden im Hartz IV-Prozess natürlich Anpassungen vorgenommen. Denn ein so komplexes und umfangreiches Reformvorhaben erfordert flexible Anpassungen und Verbesserungen.

Der beste Beweis für die Richtigkeit der eingeleiteten Maßnahmen ist die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt. In den letzten beiden Jahren ist die Zahl der Arbeitslosen um 1,2 Millionen gesunken. Besonders erfreulich ist dabei, dass auch die Langzeitarbeitslosigkeit zurückgeht. Stark war insbesondere auch der Rückgang bei jüngeren Langzeitarbeitslosen unter 25 Jahren mit 35 Prozent. Und auch bei den Älteren über 58 Jahren waren 2007 im Vergleich zu 2006 knapp dreißig Prozent weniger länger als ein Jahr arbeitslos. Diese Erfolge sind Ansporn für die weiteren Bemühungen der Bundesregierung, die Arbeitsvermittlung weiter zu optimieren.

Was Ihre Frage nach Volksbefragungen zu einzelnen wichtigen gesetzlichen Vorhaben betrifft, möchten wir auf die guten Erfahrungen in Deutschland mit der repräsentativen Demokratie hinweisen. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind vom Volk gewählt - zuletzt im September 2005. Damals haben auch die Arbeitsmarktreformen eine Rolle gespielt. Darüber hinaus haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Kontakt zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages aufzunehmen.

Für die Bundesregierung bleibt auch 2008 als wichtigste Aufgabe, noch mehr Menschen in Arbeit zu bringen. An dem Ziel müssen sich alle politischen Entscheidungen messen lassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung