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Beantwortet
Autor Hans-Dieter Wege am 25. November 2008
25498 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Hartz IV! Die Ansparpauschale!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Ich würde Ihnen gerne zu der nachfolgenden Berechnung einige Fragen stellen!

Hartz IV! Die Ansparpauschale!

Im Regelsatz für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine Ansparpauschale von ca. 36 Euro enthalten, die für alle Bedarfe bezweckt ist, für die nicht die monatliche Regelleistung bestimmt ist.

Nur anhand eines Beispieles für
eine Grundausstattung an Bekleidung für Kinder im 4. und 5. Lebensjahr möchte ich überprüfen in wie weit diese Pauschalen ausreichend sind. Bei den Bekleidungslisten auf die ich mich beziehen werde, handelt es sich um Angaben der Verbraucherzentrale NRW enthalten in Becks Rechtsberater von Oktober 1993.
Ich werde nicht alle Positionen der notwendigen Bekleidung einzeln aufführen, sondern nur die monatlich notwendigen Ansparleistungen hochrechnen und so errechnen, wie hoch die Kosten im Jahr für eine Grundausstattung für die o.a. Kinder im Jahr sind.

Bezug nehmend auf die o .a. Listen der Verbraucherzentrale NRW aus dem Jahre 1993 beträgt der Beschaffungspreis für die o. a. Grundausstattung monatlich 108 Euro entspricht für das Jahr 108 X 12= 1296 Euro. Nach Abzug der tatsächlichen Ansparpauschale für Kinder von jährlich 432 Euro gem. dem SGB II verbleibt somit ein Fehlbetrag von 864 Euro, allein für Bekleidung. (Gerechnet nach den gültigen Preisen von 1993)

Ich hoffe, dass ich mit dieser Berechnung, die jedermann nachprüfen kann, ganz eindeutig beweisen kann, dass sich Herr Hartz und Co. bei der Festsetzung der Hartz IV-Regelsätze wohl eindeutig verrechnet haben oder verrechnen wollten.

Auch kann man in meinen Augen durch diese Berechnung eindeutig erkennen, dass die Regierung, die einmaligen Hilfen zur Beschaffung von Haushaltsgeräten, Möbeln, größeren Reparaturen und sonstigen einmaligen Bedarfen unbedingt wieder einführen muss.

Wann und wie wollen Sie aber als Bundeskanzlerin endlich für die Rückkehr zur Sozialstaatlichkeit und für die Einhaltung der Sozialstaatsgebote sorgen,
oder muss wieder einmal das Bundesverfassungsgericht ihre Pflichten übernehmen?

Hans-Dieter Wege, Vater von 5 Kindern

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Januar 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Wege,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wie Sie vielleicht schon den Medien entnommen haben, hat die Bundesregierung in dieser Woche mit ihrem zweiten Konjunkturpaket erneut auch finanzielle Hilfen für Kinder und Familien beschlossen. So gibt es einen einmaligen Kinderbonus von 100 Euro je Kind. Er wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet.

Zudem erhalten Kinder der Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe im Alter von sechs bis 13 Jahren ab dem 1. Juli monatlich 35 Euro mehr – statt 211 also 246 Euro. Das sind dann 70 Prozent statt bislang 60 Prozent des Grundsicherungsbetrages. Das Statistische Bundesamt hatte im Auftrag der Bundesregierung eine Sonderauswertung zu den Kinderbedarfen durchgeführt. Dazu wurde nach drei Altersstufen differenziert. Die Ergebnisse zeigen dann, dass die Verbrauchsausgaben für Kinder ab dem schulpflichtigen Alter höher sind als diejenigen für Kleinkinder. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren liegt der ermittelte regelsatzrelevante Verbrauch um 33 Euro höher als beim derzeit geltenden Regelsatz.

Wie Sie sehen, hat die Bundesregierung auf den Mehrbedarf schnell reagiert und für diese Altersgruppe die Regelsätze angehoben. Bedürftige Familien erhalten dadurch die notwendige Unterstützung.

Sie wissen, dass die Bundesregierung bereits eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen für Familien mit Kindern auf den Weg gebracht hat. Dazu gehören die Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2009, das „Schulbedarfspaket" in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr, das ab dem Schuljahr 2009/2010 gewährt wird, ein verbesserter Kinderzuschlag, um Eltern und ihre Kinder aus Hartz IV herauszuhalten, sowie ein deutliche Wohngelderhöhung.

Für die Bundesregierung sind soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit zentrale Pfeiler ihres Handelns. Wir fühlen uns dem Sozialstaat verpflichtet und kommen den Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sehr wohl nach. Dabei folgt die Bundesregierung auch dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Denn Ziel muss es sein, dass die Menschen und gerade Familien und ihre Kinder nicht dauerhaft auf die sozialen Sicherungssysteme angewiesen sind, sondern auf eigenen Füßen stehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung