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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Arnold D. am 01. Oktober 2012
8120 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Glückspiel-Industrie räumt Zahllungen an FDP ein

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

nicht nur im Korruptionsrecht liegt in unserm Lande vieles im Argen, sondern auch allgemein im Parteienrecht.

Ihr Regierungspartner, die FDP, hat also offensichtlich von einem Automatenhersteller, der gegen staatliche Beschränkungen für seine Glücksspiel-Automaten kämpft,, der FDP Geldsummen in Millionenhöhe zukommen lassen, ohne dass dies für die Öffentlichkeit sichtbar ist.

1. Sind sie auch der Ansicht, das wir dringend eine Ausweitung der Transparenzpflichten des Parteiengetzes auf das Beteiligunsvermögen der Parteien?

2. Meinen Sie nicht auch, das Wählerinnen und Wähler ein Recht darauf haben, zu wissen, wer in welchem Maße an parteieigenen Unternehmen beteiligt ist?

3. Meinen sie nicht, es wäre an der Zeit, die FDP darauf hinzuweisen, das Gesetze übertreten werden?

mit freundlichen Grüßen
Arnold Dreis

Antwort
direktzu-Redaktion am 31. Oktober 2012
direktzu-Redaktion

Sehr geehrter Herr Dreis, sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

das Bundespresseamt kann Fragen, die die politischen Parteien betreffen, nicht beantworten. Wir bitten Sie, sich damit an die jeweilige Bundes- geschäftsstelle zu wenden.

Für die Regelungen im Parteiengesetz ist der Deutsche Bundestag zuständig.

Wir bitten daher um Verständnis, dass zur alternativen Beantwortung das nächstplatzierte Anliegen weitergeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Moderations-Team