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Beantwortet
Autor Elisabeth Kunkel am 21. Oktober 2016
10383 Leser · 4 Kommentare

Soziales

Erfahrung mit Asylanten

Sehr geehrte Frau Merkel,

ich wollte alles gut machen, habe eine Wohnung renoviert und 2 Monate auf eine syrische Familie gewartet, diese kam vor 1 Jahr bei mir an. Heute ist diese Familie weggezogen, weiß nicht wohin, die einst schöne Wohnung ist nicht wieder zu erkennen, die Küche ist nicht mehr brauchbar.

Weil das hiesige Stromwerk keine Verträge mit Syrern machte, habe ich heute einen finanziellen Rückstand von 600 Euro Strom. ...und weil das Jobcenter 2 Monatsmieten direkt an die Familie überwiesen hat, gibt es weitere Zahlungsrückstände, alles in allem 1100,00 Euro.

Die Familie hat immer nur gefordert und uns dabei überfordert. Meine Erfahrung: Spätaufsteher, nicht daran interessiert Deutsch zu lernen. Machen alles kaputt. Viel Geld fließt zurück nach Syrien.
Kann es sein, dass Asylanten mehrfach Sozialgeld beziehen? Sich irgendwo anders neu anmelden und aufs Neue Geld für die Erstausstattung erhalten?

Warum gibt es nicht das Modell mit Gutscheinen? Ich habe das Gefühl, da läuft etwas total aus dem Ruder. Das macht mir alles Angst, weiß ich doch wie viele meiner Freunde ums Überleben kämpfen, oft mit 2 oder 3 Jobs zu kämpfen haben.

Ob ich eine Antwort von Ihnen erhalten werde, ich würde mich freuen und verbleibe mit lieben Grüßen

Elisabeth Kunkel

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. November 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kunkel,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wir bedauern, dass Sie mit Ihrer Unterstützung von Flüchtlingen keine guten Erfahrungen gemacht haben. Aber es gibt aber auch viele positive Beispiele. Einige finden Sie hier:
https://www.deutschland-kann-das.de/Webs/DEKD/DE/Home/hom...

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Ihre Angelegenheit nicht individuell prüfen und beurteilen können – und das auch gar nicht dürfen.

Grundsätzlich ist es so: Wer als Asylsuchender nach Deutschland kommt, wird durch die Bundes- oder Länderpolizei registriert. Seit 2016 erhalten alle ankommenden Asylsuchenden einen einheitlichen Flüchtlingsausweis. Auf die gespeicherten Daten können zentral alle Behörden zugreifen, die mit Asylbewerbern zu tun haben. Also auch die Polizei oder die Sozialämter. Unabhängig davon führen auch heute schon Sozialämter quartalsweise einen automatischen Datenabgleich zwischen den Leistungsträgern durch. Bei konkretem Verdacht (z.B. Doppelbezug) können Sozialleistungsträger bei anderen Leistungsträgern Auskünfte einholen, ob dort auch Leistungen bezogen werden.

Zudem müssen Flüchtlinge in den ersten drei Jahren in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Ankunft zugewiesen wurden. Das ist im Integrationsgesetz geregelt, das seit August 2016 in Kraft ist. Die Wohnortzuweisung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2016. Ausgenommen von der Wohnsitzregelung sind Flüchtlinge, die bereits eine Ausbildung machen oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Wer nicht registriert ist, kann keine Leistungen beantragen oder einen Wohnraum zugewiesen bekommen.

In Deutschland regelt das Asylbewerberleistungsgesetz, wie Asylsuchende versorgt werden. Das, was sie für das tägliche Leben brauchen, erhalten sie als Sachleistungen. Das können zum Beispiel Lebensmittel oder Hygieneartikel sein. Sachleistungen erhalten sie nur, solange sie in der Erstaufnahme-Einrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Wenn Asylbewerber zum Beispiel in einer Wohnung untergebracht sind, können die Grundleistungen auch ausgezahlt werden. Die Kommunen entscheiden vor Ort, in welcher Form sie die Leistungen an die Flüchtlinge ausgibt. Steht beispielsweise keine Kleidung zur Verfügung, können Asylbewerber Wertgutscheine erhalten.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08...

Wenn ein Flüchtling bleiben darf, hat er nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe. Asylsuchende erhalten ebenso viel Geld wie deutsche Bedürftige. So bekommt zum Beispiel ein Alleinstehender 404 Euro pro Monat. http://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/leis...

Selbstverständlich gelten für Flüchtlinge die gleichen Regeln des Zusammenlebens wie für Deutsche. Wer unrechtmäßig Leistungen bezieht, muss mit Sanktionen rechnen. Das können Leistungskürzungen sein. Und wer betrügerisch handelt, kann ausgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Gerd Versteeg
    am 23. Oktober 2016
    1.

    Guten Morgen Frau Kunkel,
    sicherlich werden Sie keine Antwort von unserer Bundeskanzlerin bekommen. Es sind wieder die berühmten Einzelfälle.Das Ihre Wohnung zerstört wurde, und Sie nun auf 600€ Stromrechnung sitzen, ist wirklich typisch für unserer Land. Alle Leute reinholen, aber sich nicht weiter um diese Leute kümmern.

    Ich hoffe, Sie haben daraus gelernt, und werden Ihre Wohnung einer Mutter mit Kindern, oder einer Familie die keinen geeigneten Wohnraum findet, zur Verfügung stellen. Von diesen Leuten bekommen Sie eines, was vielen von diesen Flüchtlingen fehlt. DANKBARKEIT!!

  2. Autor Horst Steinhoff
    am 07. November 2016
    2.

    Diskussionsforum: „Erfahrung mit Asylanten“

    Hallo Frau Kunkel! Inzwischen kenne ich so manche „freundliche Deutsche“, die es auf Grund ihres sozialen Engagements mit den so genannten Flüchtlingen gut meinen und solche Erfahrungen sammeln wie Sie. Ich kenne noch dieses tolle Mitgefühl mit den Flüchtlingen aus den Ostgebieten nach dem 2. Weltkrieg und die Opferbereitschaft, die Not zu teilen, zu mildern oder zu beseitigen. Das Übel heute ist einmal wieder die Kurzsichtigkeit der Politik, die enormen Folgen für die Zukunft einfach zu ignorieren. Öffentlichkeitswirksame, unüberlegte Aussagen und Anordnungen schaffen uns morgen bereits die größten Folgekosten und Miseren. Schon heute können wir die wachsende Altersarmut nicht abbremsen und vielen Älteren keinen bezahlbaren, menschenwürdigen Wohnraum mehr bieten. Wer soll da die zusätzlichen enormen Kosten für die Flüchtlingsfamilien leisten? Doch das größte Problem sind doch gar nicht die Flüchtlinge, sondern der Islam, den diese Menschen mitbringen. Der Islam verachtet unsere freiheitliche, demokratische, offene Gesellschaft und stellt den Koran, Scharia usw. über unser deutsches Grundgesetz. Die Flüchtlinge würden sicherlich vieles aufgeben, aber niemals ihren islamischen Glauben. Und damit haben wir Deutschen bald ein Problem. Denn es gibt bereits regionale Räume, in denen islamische Wählerinnen und Wähler die Mehrheit stellen und damit die Politik bereits hier bestimmen.

  3. Autor Uwe Fuhrmann
    am 13. November 2016
    3.

    Hallo Frau Kunkel,
    wie Herrr Versteeg bereits bemerkte, kann man sich die Antwort auf Ihren Beitrag bereits jetzt lebhaft vorstellen:
    ....handelt es sich um einen bedauerlichen Einzelfall....muss man Verständnis für diese Menschen haben, da sie aus einem anderen Kulturkreis kommen....muss man Verständnis haben, weil sie traumatisiert sind...darf man nicht verallgemeinern...müssen diesen Menschen durch noch bessere Integrationsangebote entgegen kommen....darf man keine Angst verbreiten, Flüchtlingen zu helfen...gibt es keine Regierungsinstitution, die die Kosten, auf denen ein gutmütiger und hilfsbereiter Mensch sitzen bleibt, zu übernehmen imstande ist, da die für die Flüchtlinge veranschlagten 20 Milliarden Euro allein für 2017 das nicht hergeben...
    Unsere Regierenden werden nie und nimmer erkennen, dass die Zeit längst gekommen ist, die Ängste und Probleme der einheimischen Bevölkerung ernst zu nehmen. Da stellen sich unsere Damen und Herren Politiker lieber nach der Wahl des künftigen US-Präsidenten mit Betroffenheitsmiene vor die Kamera und können so ganz und gar nicht verstehen, wie die Amerikaner vor lauter Frust über die Verhältnisse in ihrem Land einen Mann wie Trump wählen konnten.
    Aber nach 2017 haben unsere "etablierten" Parteien ja dann wieder 4 Jahre Ruhe, alle Probleme dank gut funktionierender Scheuklappen zu übersehen und nach hinten zu schieben.

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