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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Nadine Sandbiller am 25. Juli 2013
13089 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Betreuungsgeld-Stichtag

ich habe folgendes Anliegen:

Der Stichtag für die Kinder, für die das Betreuungsgeld augezahlt wird ist der 01.08.2012 (Geburtsdatum).
Warum wurde nicht ein Datum gewählt, wie der 31.07.2010? Denn alle Kinder ab diesem Geburtsdatum sind ab dem 01.08.2013 unter drei Jahre alt, und damit potentielle Empfänger des Betreuungsgeldes?!?
Mein Sohn wurde am 30.04.2012 geboren. Also etwas über drei Monate zu früh um für das Betreuungsgeld in Frage zu kommen. Er ist allerdings erst 15Monate alt, was weit unter dem Maximalalter drei ist!
Mir erschließt sich also die Wahl dieses Datums überhaupt nicht:
Eine Zugabe von 100Euro monatlich würde auch uns viel bedeuten. Mein Sohn wird immerhin noch sehr lange ausschließlich von mir betreut, bis er mit drei Jahren in den Kindergarten übernommen wird.
Bitte erklären sie mir diese ausgesprochen Bürger-für-blöd-verkaufende (entschuldigen sie meine harschen Worte, aber ich bin durchaus verärgert) Wahl des Datums.
Immerhin werde ich nicht einen Krippenplatz besetzen, da ich mein Kind selbst betreue, da er erst 15 Monate alt ist!!!!

Vielen Dank,
Nadine Sandbiller

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. August 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Sandbiller,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Seit dem 1. August 2013 unterstützt die Bundesregierung auch die private Betreuung von ein- und zweijährigen Kindern. Ihre Enttäuschung darüber, dass Sie das Betreuungsgeld für Ihren Sohn nicht beziehen können, ist verständlich.

Für den Anspruch auf Familienleistungen ist es üblich, einen Stichtag festzu- legen, der meistens an das Geburtsdatum des Kindes gebunden ist. Das dient der sogenannten Verwaltungspraktikabilität und ist verfassungsrechtlich abgesichert. Der Stichtag für das Betreuungsgeld ist im parlamentarischen Verfahren auf einen Geburtstermin ab dem 1. August 2012 festgelegt worden. Da Ihr Sohn im April 2012 geboren ist, können Sie für ihn leider kein Betreuungsgeld beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Nicole Badorreck
    am 13. August 2013
    1.

    Ich zweifele stark an den Fähigkeiten unserer Regierung eine faire Familienpolitik zu betreiben! Tausende Familien sind von der Stichtagregelung betroffen und sehr verärgert darüber. Letztendlich wurde uns der Stichtag klammheimlich "untergejubelt". Ich habe erst vom zuständigen Amt erfahren, dass unser Antrag abgelehnt wird. Es ist unfassbar, dass unsere Kinder kein Anrecht auf das Betreuungsgeld haben, obwohl sie exakt das Alter haben, das im Hinblick auf die Betreuungssituation für besonders förderungswürdig erachtet wird. Die Stichtagregelung darf meiner Ansicht nach nicht für derartige Sozialleistungen eingesetzt werden, da es hier zu einer absoluten Ungleichbehandlung von Kindern kommt, die so in unserem Sozialstaat nicht sein darf. Gleiches Recht für ALLE Kinder zwischen 15 Monaten und 3 Jahren.

  2. Autor Maik Loy
    am 15. August 2013
    2.

    Da ich auch in dieser situation bin, kann ich nur empfehlen diese petition mit zu unterschreiben .

    https://www.openpetition.de/petition/online/betreuungsgel...

    Ich finde ,das der stichtag ,gegen das gleichbehandlungsgesetz verstösst .

  3. Autor Erhard Jakob
    am 17. August 2013
    3.

    In einer Demokratie geht es immer um Mehrheiten.
    Die Mehrheit hat in diesem Fall beschlossen,
    dass der Stichtag auf den 1. August 2012
    gelegt werden soll.
    .
    Natürlich gibt es dann in so einem Fall
    immer Gewinner und Verlierer.

    Das gilt auch für andere Termine
    bzw. Stichtage, so z.B. der
    31.07.2010.

    Wenn so ein Gesetz 2012 beschlossen wird,
    dann sollten man die Wirksamkeit bzw.
    den Stichtag auf den 1.1.13 legen.

    Alle Kinder die im Jahre 2013 und später
    geboren wurden sollten davon
    betroffen sein.

    Natürlich gibt es für so eine Regelung
    auch wieder einen Haufen Gegner
    bzw. Kritiker. Die Welt ist
    nun mal so.

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