Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Dorothea K. am 24. Juni 2013
9010 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Arbeitsmarkt-Förderung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

Im Mai 2006 habe ich mich, als Folge eines persönlichen Schicksalsschlages, Schockerlebnis und kompletter Umbruch meines Lebens, bei der ARGE in Starnberg gemeldet und trotz vielfacher Anträge keine Beratung/auch nicht für Selbständigkeit/Einstiegsgeld dort erhalten.
Am 10.10.2011 habe ich meinen von einer durch die ARGE endlich beauftragten Prüfungsstelle für tragfähig erklärten Businessplan eingereicht. Durch weitere Verschleppung der ARGE, konnte ich erst 6 Monate danach starten, 4 Monate später als vorgesehen. 6 Monate lang wurde das Einstiegsgeld gezahlt.
Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhielt ich die Auskunft, dass Einstiegsgeld 24 Monate geleistet wird und die ARGE begründen muss, wenn ev. vorzeitig nicht mehr weiter gezahlt werden soll. - Ich bin kein Einzelfall und habe deshalb eine Überprüfung beim Bundesministerium eingeleitet.
Auch hier seit weiteren über 6 Monaten ohne Ergebnis.- Soll ich aus der Grundsicherung/Hartz IV heraus die beim Finanzamt bereits angemeldete Selbständigkeit stemmen? Das Einstiegsgeld beträgt 178,-- Euro mtl.
Ich bitte mir zu erklären wie jemand damit überhaupt selbständig werden kann.
Ich bin 57 Jahre alt, Deutsche, aus gutem Haus, und habe einen LL aus dem Selbständigkeit eindeutig hervorgeht.
In meinem Fall würde ich sogar noch Arbeitsplätze für andere schaffen -siehe web: unternehmer-innovationsclub.de -

Meine Frage:

Ist es im Sinne der Politik, arbeitslos gewordene, unabhängig von Kompetenz - nur auf den low-level-Markt zu nötigen, in schlecht geführte Firmen zu schlecht bezahlten Minijobs ?
Damit kommt keiner aus dem Bezug. -

Und wer kommt, da das System versagt, dann für die/meine ev. Altersarmut auf?

Dorothea Keil

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 02. August 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Keil,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wenn Sie Anlass zur Unzufriedenheit mit den Entscheidungen Ihrer ARGE haben, sollten Sie sich an die dortige Leitung oder das Beschwerde- management wenden. Partner vor Ort in den Agenturen, Jobcentern oder Familienkassen nehmen sich sicher Ihres Anliegens an. Sie können auch das "Kundenreaktionsmanagement" der Bundesagentur für Arbeit darüber informieren:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_298074/Navigation/zentral...

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung im Einzelfall geben können. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie in Ihrem Jobcenter oder direkt bei der Bundesagentur.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 22. Juli 2013
    1.

    Sehr geehrte Frau Keil,

    gleich mal vorweg - ich stimme hier für eine Beantwortung, weil auch ich aan einer Beantwortung interessiert bin. Das bedeutet jedoch nicht, dass ich Ihnen zwangsweise zustimme.

    Ich kenne Ihr Konzept nicht und möchte mir kein Urteil darüber erlauben. Da ich aber selbst Berater in einem Jobcenter bin, weiß ich wie schwer es ist, Businesskonzepte zu beurteilen. Meistens kann man das nicht im Vorfeld, so dass zunächst nur für 6 Monate ein Einstiegsgeld gewährt wird. Läuft alles nach Plan, wird das Geld in der Regel auch für insgesamt 2 Jahre bewilligt. Warum das in Ihrem Falle nicht getan wurde, muss Ihr Berater ausführlich begründet haben, weil das auch bis zum Sozialgericht hin Bestand haben sollte.

    Da das in Ihrem Fall auch ohne Erfolg war, lässt zumindest erahnen, dass Sie keine Beendigung Ihres Hartz4-Bezugs zu erwarten war. Vermutlich ist es auch so eingetroffen, nicht wahr? Bedenken Sie bitte, dass Berater in Jobcenter auch Verantwortung tragen. Nicht wenige, die sich selbstständig machen, geraten aus ihrer Unerfahrenheit heraus in eine Schuldenfalle, in die sie sich nicht nur selbst, sondern auch andere, die sich als Arbeitnehmer auf sie verlassen haben, mit hinein.

    Dass das Einstiegsgeld nicht sehr hoch ist, steht sozusagen "auf einem anderen Stern". Bedenken Sie aber bitte, dass über dieses Einstiegsgeld hinaus noch Kinderzuschläge, sämtliche Hartz4-Sätze 382 € plus Mehrbedarf für Ernährung und Alleinerziehende, Bildungspaket, Miete, Krankenkassenversicherung, Krankenversicherungszuzahlung für Medikamente und Zahnersatz bzw. Krankenhaus und sonstige Sozialleistungen gezahlt werden.

    Das alles hat ein Selbstständiger ohne Hartz4-Bezug nicht neben seinen Einnahmen. Und einen betriebswirtschaftlichen Coachingkurs bekommt er auch nicht, wenn mit dem Finanzamt nicht zurechkommt.

    Mit freundlichen Grüßen
    R. Schumann

  2. Autor Erhard Jakob
    am 28. Juli 2013
    2.

    Heute gilt:
    *Gewinne werden privatisiert
    und Verluste werden ver-
    staatlicht.*
    .
    Das hält auf Dauer der
    beste Staat nicht aus.
    .
    Besser wäre, wenn die Gewinne
    und die Verluste verstaatlich
    würden.

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