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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Klaus Fink am 07. Dezember 2017
10326 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Syrien braucht dringend jede Hand zum Wiederaufbau, Frau Merkel !

Sehr geehrte Frau Merkel,

geben Sie sich zumindest einmal einen Ruck und laufen nicht mit der Asylindustrie, den Kirchen, Gewerkschaften, Pro Asyl, NGOs usw. sondern tun das einzig logisch und zeitlich Richtige !

Sicher wissen Sie auch, über sechs Millionen Syrer sind nach Angaben der IOM mittlerweile in ihr Land zurückgekehrt und beginnen dieses bereits wieder aufzubauen !

Nur noch eine winziger Teil des Landes – ca. 10 % - befindet sich noch in der Hand des IS. Und dabei handelt es sich fast ausschließlich um unwirtliche und unbedeutende Wüstengebiete.

Präsident Assad hat jüngst alle sich ins Ausland geflüchtete Syrer aufgerufen zurück zu kehren und mit dem Wiederaufbau des Landes jetzt zu beginnen.

Kann sich die deutsche Regierung diesen objektiven Gegebenheiten und Entwicklungen einfach so entziehen und diese negieren ?

Wäre es jetzt nicht stattdessen an der Zeit, dass die deutsche Regierung die im Land befindlichen syrischen Flüchtlinge nachdrücklich auffordert, in ihr Land zurück zu kehren und tatkräftig den Wiederaufbau Syriens vor Ort zu unterstützen.

Dort wird nach den gewaltigen Bombardements und Zerstörungen jede Hand gebraucht !

Warum sträuben Sie sich und u.a. Ihr werter Herr Kauder und Ihr werter Herr Altmaier gegen das im Augenblick einzig Richtige für eine positive Zukunft Syriens ! ?

Es ist doch sehr wichtig, dass dieses Land wieder auf den Weg der Befriedung und Prosperität gebracht wird.

Dem dürfen Sie sich doch nicht entgegenstellen !

Und wenn doch, mit welchen stichhaltigen Argumenten ?

Das würde mich und wohl viele Mitbürger interessieren.

MfG
Klaus Fink

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Januar 2018
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Fink,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Anerkannte Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Spätestens dann prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob die Anerkennung als Flüchtling aufgehoben wird. Die Schutzentscheidung kann widerrufen werden, wenn sich die Verhältnisse im Herkunftsland oder die individuelle Verfolgungssituation des Geflüchteten geändert haben.

Syrische Flüchtlinge in Deutschland erhalten zu einem erheblichen Teil nur subsidiären Schutz. Dieser Schutz greift dann, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch eine Asylberechtigung gewährt werden und im Herkunftsland ernsthafte Gefahren drohen, sowohl von staatlicher als auch von nichtstaatlicher Seite. Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz erhalten eine Aufenthaltserlaubnis zunächst für ein Jahr und bei Verlängerung für zwei weitere Jahre. Ob eine dauerhafte und wesentliche Änderung der Situation vor Ort eingetreten ist, bewertet das BAMF mit Hilfe von Lageberichten des Auswärtigen Amtes.

Aus Sicht der Bundesregierung hat sich die politische Lage in Syrien grundsätzlich nicht verändert. In Syrien herrscht weiterhin Bürgerkrieg und die Sicherheitslage vor Ort ist unverändert dramatisch. Die humanitäre Lage der Menschen ist in vielen Gebieten des Landes weiterhin prekär. Dies zeigt sich vor allem an den Regionen Ost-Goutha nahe Damaskus oder Idlib im Nordwesten des Landes, die von Belagerungen und Zerstörungen betroffen sind. Daher ist eine Rückführung syrischer Flüchtlinge derzeit nicht möglich.

Es bleibt vorrangiges Ziel der Bundesregierung, mit der internationalen Gemeinschaft darauf hinzuwirken, dass es in Syrien rasch zu einer Beendigung des bewaffneten Konflikts kommt. Dann kann ein umfassender Zugang zu den Menschen in den belagerten Gebieten sichergestellt werden. Denn nur in einem friedlichen Syrien und durch einen demokratischen Wandel dort erhalten die Menschen vor Ort eine dauerhafte Bleibeperspektive. Deshalb unterstützt die Bundesregierung den Friedensprozess in Genf.

Außerdem setzt sich die Bundesregierung seit Jahren intensiv für die Verbesserung der Lage von Flüchtlingen in Syrien und in der Region ein. Bei der internationalen Syrien-Konferenz in London im Februar 2016 hatte Deutschland als größter bilateraler Geber bereits Zusagen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro gemacht. Im April 2017 stellte die Bundesregierung auf der Brüsseler Syrienkonferenz über eine Milliarde zusätzlicher Hilfsgelder bereit.

Zu den Hilfsleistungen zählen Projekte zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen vor Ort. Dazu gehören Bildungs- und Ausbildungsprogramme für syrische Kinder und Jugendliche sowie Programme zum Aufbau von Infrastruktur und die Förderung der Privatwirtschaft. So fördert die Bundesregierung mit der „Beschäftigungsinitiative Nahost“ die Zukunftsperspektiven der Flüchtlinge, indem sie Arbeitsmöglichkeiten und Einkommen verbessert.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/12...

http://www.bmz.de/de/themen/Sonderinitiative-Fluchtursach...

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schu...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Johannes Wollbold
    am 08. Dezember 2017
    1.

    Freiwillig ja, und natürlich unter Beachtung von Asylentscheidungen. Dabei bitte auch den Familiennachzug nicht völlig verweigern, besonders für Angehörige aus noch gefährdeten Gebieten:
    http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/familiennachzug...

    In Kommentar 14 auch Quellen zur Bewertung der Sicherheitslage. An weiteren Infos bin ich sehr interessiert, besonders zur Frage, welche Verfolgungen von Seiten des Assad-Regimes drohen, z.B. für Kriegsdienstverweigerer und deren Angehörige.

  2. Autor Klaus Fink
    Kommentar zu Kommentar 1 am 08. Dezember 2017
    2.

    Es kann nicht nur um freiwillige Rückkehr handeln.

    Für Bürgerkriegsflüchtlinge und für subsidiär Schutzberechtige endet die Aufenthaltsberechtigung mit Wegfall der Fluchtgründe. So ist es rechtlich geregelt.

    Die Sicherheitslage in Syrien muss neu bewertet werden, da viele Regionen in Syrien inzwischen als unstrittig sicher einzuschätzen sind.

    Es besteht für Syrer noch ein Abschiebestopp bis 30. Juni 2018.

    Falls sich die Lage in Syrien bis dahin aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen nicht verschlechtern sollte, ist nach diesem Zeitpunkt eine Rückführung zwingend. Von der CDU Sachsen und der CSU Bayern wurde ein diesbezüglicher Antrag bereits auf den Weg gebracht.

    Es war immer klare Prämisse, dass eine Rückkehr bei Wegfall der Fluchtgründe erfolgen muss. Dabei wird stets nach individuellen Gesichtspunkten entscheiden, wobei Entscheidungen noch bestehende Krisengebiete einzuschließen haben.

    Freiwillige Rückkehr ist wie bisher schon - das kann man ja niemals verbieten, insofern ist Ihr Vorschlag wenig hilfreich - jederzeit möglich.

    Ein Familiennachzug ist im Lichte der geänderten Verhältnisse in Syrien wohl nicht mehr begründbar.

  3. Autor ines schreiber
    am 08. Dezember 2017
    3.

    Zu 2
    Ich kann hier nur zustimmen.....
    Es ist auch wichtig dass diese Menschen ziemlich schnell zurückgehen um überhaupt noch die Möglichkeit zu haben sich was aufzubauen.... Um gegebenenfalls auch ihren Besitz wieder aufbauen zu können.... Bevor sich den jemand anders unter Nagel reißt....

  4. Autor Doris Reichling
    am 08. Dezember 2017
    4.

    Herr Fink, sehr interessanter Beitrag, super, dass Sie ihn eingestellt haben!!! Ich bin Ihrer Meinung!
    WARUM diskutieren unsere Politiker -vor allem die Grünen- noch immer über Familiennachzug, wenn sie sich ernsthaft Gedanken machen sollten, über eine schnelle Rückführung der Menschen zum Wiederaufbau und Neustart in ihrer Heimat.

  5. Autor Christian Adrion
    am 12. Dezember 2017
    5.

    Ich stehe voll hinter Ihrer Meinung Herr Fink. Sehr guter Beitrag!

  6. Autor Johannes Wollbold
    Kommentar zu Kommentar 5 am 14. Dezember 2017
    6.

    Hallo Herr Adrion, Frau Schreiber und Reichling,

    dann sind Sie also auch für die Klarstellungen von Herrn Fink in Kommentar 2? Der hört sich schon etwas differenzierter an als die ursprüngliche Anfrage. Besonders geht es nicht um eine schnelle Abschiebung, wie Sie fordern. Bis 30. Juni 2018 hat sowieso jeder noch Schutz. Danach sollte man - auch wenn es mit dem Argument "Wegfall der Fluchtgründe" wohl möglich ist - wegen Rechtssicherheit und Gastfreundschaft bestehende Asylentscheidungen nicht nochmal in Frage stellen. In nicht so eindeutigen Fällen wird ja sowieso im nächsten Jahr der subsidiäre Schutz wieder geprüft. Und denen, die - anerkannt! - aus dem Krieg hierher geflohen sind, gerade einmal sich zurecht gefunden und neuen Mut gefasst haben, vielleicht sogar ihre Familie nachholen durften - einen Tritt geben und sie ausweisen?? Muss das sein? Besser finde ich Angebote zur freiwilligen Ausreise - ob sich jemand wieder in das zerstörte Land Assads wagt, sollte er/sie auf absehbare Zeit noch selbst entscheiden.

    Frau Reichling, bitte nicht den Familiennachzug für subsidiär Geflüchtete unter bezug auf Syrien komplett, kompromisslos aushebeln. Erstens gibt es auch in Syrien noch Kriegsgebiete (s. meinen Kommentar 1), zweitens andere Länder. In jedem Fall gilt, was Herr Fink zur Rückkehr schreibt: "Dabei wird stets nach individuellen Gesichtspunkten entschieden, wobei Entscheidungen noch bestehende Krisengebiete einzuschließen haben."

  7. Autor ines schreiber
    am 14. Dezember 2017
    7.

    Zu 6
    Ja ich stimme auch. 2 zu....
    Desweiteren Wer aus Kriegs Gründen Asyl bekommen hat... Hat bei Wegfall in der Gründe das Land zu verlassen....
    Das hat sogar schon Frau Merkel verkündet.... Wir erwarten dass sie zurückgehen

  8. Autor Felizitas Stückemann
    am 18. Dezember 2017
    8.

    Wenn ein weiterer Familiennachzug vorher noch kommt,
    nun ja, dann müssen eben ganze Familien wieder in ihre
    Heimat zurückgeführt werden, wie es das Gesetz verlangt.
    So sollte man überlegen, ob ein Familienzusammenzug
    nicht besser direkt in der Heimat erfolgen kann.

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