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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor I. Schnellinger am 19. Juli 2017
8185 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

So betrügen Banden den Staat um Millionen Kindergeld

Sehr geehrte Frau Merkel,
es ist bekannt und auch schon öffentlich z.B, im Focus dargestellt wie süd-/osteuropäische Banden über Kindergeld Deutschland um Millionen betrügen.

http://www.focus.de/finanzen/videos/banden-nehmen-den-sta...

Statt dem endlich ein Ende zu setzen kommen täglich mehr nach Deutschland. Nicht um sich Arbeit zu suchen, denn dazu sind die allermeisten zu unqualifiziert. Sondern nur mit dem Gedanken vom Kindergeld zu leben und eine falsche Selbstständigkeit anzumelden. Denn dazu gibt es leider immer noch Aufstockerleistungen vom Sozialamt.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Anmeldung Wohnsitz in Deutschland kann und darf nur noch gelten, wer einen sozialversicherungspflichtigen Job hat um sich und seine Familie zu ernähren. Alle anderen müssen das Land wieder verlassen und nur so können diese Betrügereien beendet werden.

Ich lebe in einer Kleinstadt mit ca. 44.000 Einwohnern und muss mit Erschrecken zusehen, wie sich immer mehr von diesen Klientel in der näheren Umgebung niederlassen. Als Anwohner muss man sich als Schlampe und Hure bezichtigen lassen, wenn man höflich um etwas Ruhe bittet. Der Hinweis, dass man schließlich am Morgen in die Arbeit muss, wird höhnisch erwidert, "damit Du unser (Kinder) -geld verdienen kannst".

Hinweis an Sie, Fr. Merkel, es nahen die Wahlen. Es ist ein dringliches Entgegensteuern erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. August 2017
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Schnellinger,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Freizügigkeit in der EU ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für Bürgerinnen und Bürger. Die überwiegende Zahl der Unionsbürger, die nach Deutschland zuzieht, übt ihr Freizügigkeitsrecht in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und europäischen Regeln aus. Aber auch uns ist bekannt, dass ein kleiner Teil dieser Menschen missbräuchlich staatliche Leistungen in Deutschland bezieht. Sie haben Recht: Das müssen wir auf der Grundlage des geltenden europäischen Rechts wirkungsvoll unterbinden.

Bund und Länder beschäftigen sich intensiv mit Möglichkeiten, Missbrauch bei der Inanspruchnahme der Freizügigkeit und beim Bezug von Sozial- und Familienleistungen zu bekämpfen. Im Jahr 2014 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das auch den Kindergeldbezug einschließt.

Der Berechtigte und das Kind erhalten jetzt eine steuerliche Identifikationsnummer, um ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen zu vermeiden. Mit Hilfe der Nummer kann die Familienkasse durch Datenabgleich ausschließen, dass Eltern für dasselbe Kind mehrfach Kindergeld erhalten. Die Behörden prüfen auch die Voraussetzungen für Kindergeld umfassender und konsequenter als früher. Eltern müssen außerdem genauer nachweisen, dass Kinder, für die sie staatliche Leistungen beziehen möchten, überhaupt existieren. Insgesamt arbeiten die deutschen Behörden inzwischen koordinierter und deutlich erfolgreicher mit den für Kindergeld zuständigen Stellen im Heimat-Staat zusammen.

Das Thema bleibt weiterhin aktuell. Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, Rechtsmissbrauch und Betrug konsequent zu bekämpfen und zu ahnden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Christian Adrion
    am 20. Juli 2017
    1.

    Das ist der Preis wenn man so überaus bunt sein will.

  2. Autor ines schreiber
    am 20. Juli 2017
    2.

    Erkundigen Sie sich mal nach Krankenversicherungen .....
    seit Jahrzehnten werden In der Heimat lebende Angehörige mit versichert !
    und wie wir wissen geht das halbe Dorf auf unsere Kosten zum Arzt !
    Das zahlen alle wir !

  3. Autor Felizitas Stückemann
    am 21. Juli 2017
    3.

    Zu 1 und 2.: Der Journalist Walde zitierte neulich, im
    Zusammenhang mit einigen Parteien, Kurt Tucholsky:
    "Wer nach allen Seiten offen ist, kann nicht ganz dicht
    sein !"

  4. Autor Bea Schmidt
    am 23. Juli 2017
    4.

    Alleine so ein Verhalten ist für mich schon ein Ausweisungsgrund, wegen grober Unbilligkeit. Vor allen Dingen wissen einige Menschen, dass einem hier nichts geschieht und man sich beinahe alles herausnehmen kann. Ich bin gespannt, ob dieser Beitag, so er denn die ersten 3 erreicht, überhaupt beantwortet wird... Man kann nur noch den Kopf schütteln darüber, was man sich hier teilweise bieten lassen darf. Was wäre daran so schwierig, ein Kindergeld erst nach 2 Jahren wohnen und arbeiten im Land auszuzahlen? In Irland geht das doch auch?

  5. Autor ines schreiber
    am 24. Juli 2017
    5.

    Zu 4 )

    Wurde Kindergeld nicht eingeführt um deutsche in der Familiengründung zu unterstützen ?
    warum sollte es an andere Nationen gezahlt werden , und dann noch außerhalb von Deutschland ?

  6. Autor Erhard Jakob
    am 17. August 2017
    6.

    Es besteht die begründete Gefahr, dass von dieser Situation die
    AfD profitiert. Diese Gefahr sollten die >Etablierten< sehen
    und nicht unterschätzen.

    Dr. Horst Seehofer (CSU):
    *Wer die Realität nicht sieht,
    lebt gefährlich.*

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