Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Yan Suveyzdis am 06. Februar 2017
14218 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Der Islam und die Kanzlerin

Sehr geehrte Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

http://www.bild.de/regional/berlin/weihnachtsmarkt-an-der...
--
http://www.bild.de/regional/berlin/terrorberlin/darum-wur...

ich sehe dass, Allah genehmigt dies Attentat und

ich bitte um Antwort:

gehört Islam zu Deutschland weiter?

oder Trump-Weg ist besser?

Vielen Dank,

mfg, Yan S.

PS:

GG-D Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

GG-D Artikel 18

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen
---
in Art 18 steht kein Wort über Glaubensfreiheit

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. März 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Suveyzdis,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutschland ist ein weltoffenes und tolerantes Land. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bilden dafür eine wichtige Basis, denn sie ermöglichen ein vielfältiges religiöses und kulturelles Leben. Religionsfreiheit und religiöse Toleranz sind tragende Säulen unserer freiheitlichen Gesellschaft.

Das deutsche Grundgesetz (GG) sichert die Religionsfreiheit für jede Religion gleichermaßen. Artikel 4 Absatz 1 GG bestimmt: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Diese grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung gilt selbstverständlich auch für Muslime.

Die Bundeskanzlerin hat sich mehrfach und ausführlich zu den Muslimen geäußert, die in Deutschland leben, in ihrer großen Mehrheit für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten und Gewalt ablehnen. Muslimisches Leben in Deutschland ist eine Tatsache. Aufgabe der Bundesregierung ist es, ein friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger auf der Basis der Rechte und Pflichten unserer demokratischen Ordnung zu gewährleisten. Die Praxis zeigt, dass die große Mehrzahl der Muslime hier ihre Religion nach dem Grundgesetz ausübt. Wo das nicht der Fall ist, entscheiden die Sicherheitsbehörden, ob Beobachtungen oder andere Maßnahmen erforderlich sind.

Muslime besser zu integrieren, ist auch Ziel der Deutschen Islamkonferenz (DIK), die seit 2006 erfolgreich tagt. In der DIK sind verschiedene islamische Verbände vertreten, die alle unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zweifelsfrei anerkennen und beachten: www.deutsche-islam-konferenz.de.

Das deutsche Religionsverfassungsrecht sieht zudem viele Arten der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften vor. Diese betreffen unter anderem den Bereich der Bildung, wie Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder Theologie an öffentlichen Hochschulen. Hier hat die DIK wichtige Impulse geben können.

Die Verwirkung von Grundrechten ist zwar verfassungsrechtlich möglich, wurde in der Bundesrepublik Deutschland jedoch noch nie angewendet. Zudem sind die verwirkbaren Grundrechte in Artikel 18 GG abschließend dargelegt. In dieser Aufzählung fehlt – wie Sie richtig erkannt haben – das Grundrecht auf Religionsfreiheit im Sinne von Art. 4 GG. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass dieses Recht nicht verwirkt werden kann.

Darüber hinaus gilt: Gesetze für einzelne Religionen sind dem deutschen Religionsverfassungsrecht fremd. Es ist darauf angelegt, allen Religionen neutral zu begegnen. Auch im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass eine offene Gesellschaft im Rahmen der Verfassung allen Religionen Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens bietet. Das bewährte Staatskirchenrecht ist hier eine geeignete Grundlage für partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Religionsgemeinschaften.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Yan Suveyzdis
    am 06. Februar 2017
    1.

    WARUM ist die SALAFISTEN-MOSCHEE noch NICHT VERBOTEN?

    das Recht auf freie Religionsausübung zurücktreten muss.

    Frau Merkel, Sie (in Große Koalition) haben Möglichkeit für Veränderung Art 18 Deutsche Verfassung wie geschrieben unten:

    Wer die FREIHEIT der GLAUBENS- (ARTIKEL 4 ABSATZ 2), die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere .....

    Schaffen Sie das?

  2. Autor Yan Suveyzdis
    am 27. Februar 2017
    2.

    Terror-Gefahr
    Verfassungsschutz warnt vor Hinterhof-Moscheen
    ---
    http://www.bild.de/bild-plus/news/inland/verfassungsschut...
    ---
    Nach Angaben des BKA "liegen derzeit Erkenntnisse zu mehr als 910 deutschen Islamisten vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort aufseiten des IS und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen."
    Etwa ein Drittel dieser Islamisten ist bereits wieder nach Deutschland zurückgekehrt. Einige von Ihnen treten in Hinterhof-Moscheen als "erfahrene" Gastredner auf. Für radikale Islamisten in Deutschland bringen sie die notwendige "Authentizität" mit.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 28. Februar 2017
    3.

    Allah bzw. Gott, hat mit den Verbrechen, welche Menschen
    in seinem Namen auf der Erde nicht das Geringste zu tun.

    Menschen, welche im Namen Gottes bzw. Allahs morden,
    muss man als Mörder angemessen bestrafen.

  4. Autor Felizitas Stückemann
    am 05. März 2017
    4.

    Danke für den aufklärenden Beitrag. Hoffentlich kommt er
    auch bis zur Kanzlerin direkt an. Am Abstimmungsergebnis
    ist zu erkennen, dass Bürgerinnen und Bürger, vom Islam,
    wie sagt man im Volksmund ? "die Schnauze voll haben".
    Historisch gehört diese Religion eh nicht zu Deutschland.
    Und aktuell auch nicht, weil sie mit unserer Demokratie
    nicht kompatibel ist.

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