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Abstimmungszeit beendet
Autor D. Staggenborg am 26. Oktober 2016
6121 Leser · 1 Kommentar

Bildung

Ungerechte Vergabe von Bafög

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin

Im Großen und Ganzen bin ich zufrieden. Doch jetzt, seit dem meine jüngste Tochter zu studieren angefangen hat, habe ich bemerkt wie ungerecht die Verteilung des Bafögs ist.
Ich bin 51 Jahre alt und habe drei Kinder. Meine Frau und ich haben ein zufriedenstellendes Einkommen. Doch leider zu hoch dafür, das meine Tochter in den Genuss des Bafögs kommen könnte. Ein Bekannter von mir ist selbstständig, hat einen viel höheren Lebensstandard als ich, und trotzdem bekommt seine Tochter den Höchstsatz an Bafög. Ich und meine Frau haben immer unsere Steuern bezahlt, was im übrigen meine anderen beiden Kinder seit einigen Jahren auch schon tun, da sie nicht Studiert haben. Doch leider zählt das nicht. Wir mussten uns früher immer einschränken, weil wir drei Kinder haben und dafür aus meiner Sicht immer gut gesorgt haben. Jetzt allmählich ist der Zeitpunkt gekommen, wo wir noch ein wenig Zeit hätten um uns um unsere Altersvorsorge zu kümmern. Doch leider ist das nicht möglich, da die Vergabe des Bafögs nicht danach geht, wer in Wirklichkeit den Deutschen Staat immer durch seine Steuern unterstützt hat, sondern es geht danach wer die beste Möglichkeit hat Steuern zu sparen. Das sind jedoch leider nicht die Arbeiter, sondern die Selbstständigen, die immer alles absetzen können und so ein geringeres Einkommen nachweisen können.
Ich würde mich freuen wenn Sie mir antworten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Staggenborg

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Holger Körner
    am 28. Oktober 2016
    1.

    Sehr geehrter Herr Staggenborg,

    vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Ansicht hinsichtlich Gerechtigkeit.

    Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht wer Sie in die Lage versetzt hat ein zufriedenstellendes Einkommen zu erzielen? Es ist Ihr Arbeitgeber, der selbst (oder einer seiner Vorfahren) das Risiko eingegangen ist sich selbständig zu machen.
    Ihr Bekannter, der Selbstänidge, hat jedes Recht darauf einen höheren Lebensstandard zu haben. Denn er sorgt dafür, daß andere Arbeit haben, trägt das unternehmerische Risiko und hat ganz gewiss zu Beginn seiner selbständigen Tätigkeit NICHT nach 8 Stunden Feierabend gemacht. In seiner eigentlichen Freizeit denkt er trotzdem an sein Unternehmen und somit auch an das Wohl seiner Beschäftigten. Ihm werden von Seiten Steine in den Weg geworfen, die Sie als Arbeitnehmer nicht einmal erahnen. Umweltvorschriften, die eingenhalten werden müssen, Qualitätsstandards, die gehalten werden wollen...usw. Hinzu kommen die Steuern und Abgaben, die geleistet werden müssen BEVOR der Mann auch nur einen Cent verdient hat.
    Somit hat ihr Bekannter nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht gegenüber seiner Familie UND seinen Arbeitnehmer, alle staatlichen Fördermittel und Steuervorteile zu nutzen, damit es ihm witerhin gut geht und er seinen Laden am Laufen halten kann!

    So sieht's aus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Holger Körner (Selbständiger)

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