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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Beantwortet
Autor Alexanda Rimkus am 21. Oktober 2016
8987 Leser · 10 Kommentare

Innenpolitik

Bewährungsstrafen nach Gruppenvergewaltigung in Hamburg

Sehr geehrte Frau Dr.Merkel!

Ich möchte Sie bitten, sich für eine Überarbeitung des deutschen Jugendstrafrechts einzusetzen und ab einer gewissen Schwere der Schuld harte (Gefängnis)Strafen möglich zu machen.

Hintergrund ist das (aus meiner Sicht) Skandalurteil, dass gestern im Landgericht Hamburg gefällt worden ist - angeblich ja sogar im Namen des Volkes..

Da werden vier von fünf jungen Männern, die ein Mädchen missbrauchen, foltern und im Winter auf der Straße entsorgen wie einen Müllsack mit Beewährungsstrafen belegt. Als ich das gelesen habe, konnte ich es kaum fassen. Ich bin immer noch so was von wütend...

Bei einer solchen brutalen, kaltblütig begangenen Tat kann doch nicht mehr eine vermeintlich gute Sozialprognose bei den Täetern oder deren Resozialisierung im Vordergrund stehen; da MUSS eine für die Tat angemessene Bestrafung erfolgen.

Es ist ja nicht der erste Fall in Deutschland, bei dem Opfer von sexueller Gewalt durch derartige Urteile öffentlich verhöhnt werden. Man könnte die Mädchen und Frauen alternativ auch einfach in die Mitte des Gerichtssaals stellen und alle dürfen sie einmal auslachen....Ich will das nicht länger hinnehmen und fordere die Politik dazu auf, endlich zu reagieren...

Ich bin mit dieser Justi bzw.dieser Rechtssprechung z wenigstens nicht mehr einverstanden; das ist definitv kein Urteil in meinem Namen (ich möchte, was dann angeht - künftig vom Begriff Volk ausdrücklich ausgeklammert werden)

Wird natürlich nicht passieren, und ändern wird sich auch nichts ändern... aber loswerden musste ich das.

Mit freundlichen Grüßen

Alexandra Rimkus, Ellwangen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. November 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Rimkus,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen und Gewalt gehört zu den Grundwerten unserer Verfassung und ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Denn nur ohne kriminelle Bedrohung können sich Menschen persönlich und beruflich frei entwickeln. Die Bundesregierung verurteilt jede Gewalttat auf das Schärfste, unabhängig davon, wo und von wem sie begangen wird.

Deutschland zählt nach wie vor zu den sichersten Ländern der Welt. Das hohe Sicherheitsniveau soll auch in Zukunft gewahrt bleiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen unserer Innenpolitik.

Für die Rechtsprechung sind nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung die Gerichte zuständig. Die konkrete Freiheitsstrafe setzen die Strafgerichte unparteiisch und unabhängig fest. In ihrer Urteilsfindung haben die Richter alle Umstände gegeneinander abzuwägen, die für und gegen den Täter sprechen. Dazu gehören die konkreten Umstände der Tat wie auch beispielsweise das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen.

Die Strafzumessung gegenüber minderjährigen Straftätern und Heranwachsenden unterliegt wiederum den Regeln des Jugendgerichtsgesetzes. Um die Jugendkriminalität in Zukunft wirksamer zu bekämpfen, wurde das Jugendstrafrecht 2015 in einigen Punkten verschärft. So ist jetzt das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende bei Mord auf 15 Jahre erhöht sowie der Warnschussarrest eingeführt.

Informationen zur Integrationspolitik der Bundesregierung:
https://www.deutschland-kann-das.de/Webs/DEKD/DE/Home/hom...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Rosi Mörch
    am 21. Oktober 2016
    1.

    Gut, dass das Thema hier mal angesprochen wird.
    Ich habe den Eindruck, dass diese Verbrecher anscheinend eine Vergewaltigung frei haben. (Und auch die anderen Delikte, die zuhauf täglich passieren-Perrsonalien aufnehmen und dann können sie wieder gehen).
    Man sollte alle Richter vergewaltigen - wenigstens einmal, damit sie wisssen, worüber sie urteilen.

  2. Autor Bea Schmidt
    am 22. Oktober 2016
    2.

    Je mehr ich über unsere Justiz lese, umso wütender werde ich. Was sind das für Personen, die solche Ämter bekleiden und "im Namen des Volkes" Recht sprechen? Man möchte sich nur noch schämen. Ich bin inzwischen so missgestimmt auf dieses deutsche System, dass ich im kommenden Sommer auswandere. Bei solchen Urteilen und bei allem, was in Deutschland im Moment läuft, bekomme ich noch Bauchschmerzen vor Zorn...

  3. Autor Bea Schmidt
    am 22. Oktober 2016
    3.

    http://www.zeit.de/hamburg/2016-10/hamburg-vergewaltigung...

    Man möchte nur noch erbrechen. Diese Täter müssten dem Opfer lebenslang Rente bezahlen. Wieso sind solche Personen überhaupt noch hier? Wieso ist unsere Rechtssprechung so lächerlich? Wieso werden solche Täter nicht abgeschoben - hier: nach Serbien? Wie verroht sind manche Menschen? Wer schützt die Öffentlichkeit vor solchen Unmenschen?

  4. Autor Bea Schmidt
    am 25. Oktober 2016
    4.

    Unterschrieben! Danke Thomas, für den Link.

  5. Autor Alexanda Rimkus
    am 26. Oktober 2016
    5.

    Dem Dank schließe ich mich an. Ich habe mich an der Petition ebenfalls beteiligt und hoffe, sie wird von den Verantwortlichen in Justiz und v. a. in der Politik zur Kenntnis genommen.

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