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Abstimmungszeit beendet
Autor Gabriele Klein am 10. August 2015
11326 Leser · 24 Kommentare

Innenpolitik

"Basisdemokratie" in fragwürdigen WEGs Auswirkung auf Umlagen und Mieten

Hier ein Problem fehlender Transparenz, das schwere Auswirkungen auch-auf Mieter haben dürfte. Folgende Fallgeschichte:
ich wollte eine Immobilie verkaufen,fand einen ernsten Interessenten. Allerdings kam die Verwaltung seiner Bitte nach Einsicht in die Unterlagen, bestehende Verträge, Kontoauszüge Beschlusssammlung etc. nicht nach (trotz Vollmacht von mir). Hier die 1. Frage:
Warum ists so schwer Verträge einzusehen?
Ich versuchte diesen Verwalter abzuwählen, auch das gelang nicht, da dieser meinen entsprechenden Beschlußpunkt erst gar nicht auf die Tagesordnung d. Eigentümerversammlung nahm. (Nicht das erste Mal, dass von mir eingereichte Tagesordnungspunkte nicht auf der Tagesordnung landen......) Bei überteuert und übertrieben scheinenden Neuerungen scheint es diesbezüglich keine Probleme zu geben. Man liest dann meist "es wird angeregt daß..." Hier bat ich um einen Tagesordnungspunkt, dahingehend, dass dieses anonyme "es" sich in d.Tagesordnung zu erkennen gäbe,auch wenn sich dahinter die Verwaltung verbirgt (leider vergeblich)
Ich bat den Verwalter um Herausgabe v.Kontaktdaten übriger Eigentümer (zwecks außerplanmäßige Abwahlversammlung) Bis heute keine Antwort . Ich bat ferner um vermehrte Transparenz, klare detaillierte Beschlußpunkte, und die erkenntliche Unterschrift aller Unterschreibenden auf den Protokollen..... All dies auch vergeblich.....
Zurück zur Beschlusssammlung:
Sinn und Zweck einer Beschlusssammlung ist, so meine Recherche, dass sich ein Käufer informieren kann. Nachdem dieser den Versuch machte, klärte mich meinAnwalt auf, dass die Einsichtnahme in selbige, wie auch Kontoauszüge, Verträge, Beschlusssammlung vor Ort erst nach Eintrag ins Grundbuch möglich seien.....

Könnten Sie hierzu Stellung nehmen und darlegen wie eine hinreichende Prüfung dahingehend wie es um einer WEG bestellt ist möglich ist um den Verbraucherschutz v.Eigentümer wie Mietern sicherzustellen?

Kommentare (24)Schließen

  1. Autor Gabriele Klein
    am 12. August 2015
    1.

    http://www.sueddeutsche.de/geld/muenchner-hausverwaltunge...
    Hier also ein interessanter link zur Thematik u. der Frage warum das mit der Transparenz so gar nicht gelingen mag trotz feinster Technik wie Internet etc. wo man doch Ausschreibungen, Vergleichswerte, handfeste Zahlen, Ein und Ausgänge ganz leicht bereitstellen könnte......Auch Hausversammlungen könnte man via Skype machen...... (Aber das wäre das Aus für so manche in WEG Versammlungen reingeschleuste Stimmungsmacher und Manipulationen der Moderatoren, wenn jeder z.B. ohne Buhrufe wirklich frei geheim und nachvollziehbar abstimmen könnte)

    ..

  2. Autor Gabriele Klein
    am 13. August 2015
    2.

    Kostenpunkt:
    Wenn ich dieKosten verwalteter qm's mit denen nicht- verwaltetet qm's in freistehender Häuser vergleiche komme ich zum Ergebnis,dass ein 130 qm Haus mit Elektroheizung+Gartenpflege nicht mal das Doppelte kostet als ein etwa 21 qm verwaltetes kleines Apartment mit Zentralheizung.(Bei gleichen Dienstleistungen) . Hier kann was nicht stimmen.... (Glücklich,wer im freistehenden Häuschen vonTante Jule zur Miete wohnt)
    Vielleicht liegen die eklatanten Gebühren daran: Alle Verwalter mit denen ich das"Vergnügen"hatte waren rührend bemüht,das Privateigentum mit in Verträge und Geschäfte des Gemeineigentums hineinzunehmen.Wehren konnte sich nur,wer ein paar tausend Euro fürs Widerspruchsverfahren investierte. Klappte dieses dann, wie bei mir, half dies nur bis zur nächsten Versammlung wo dann der vorm Jahr gerichtlich angefochtene Beschluss erneut beschlossen wurde,natürlich vorbehaltlich dass kein neuer Widerspruch kommt ...... den ich irgendwann ebenso aufgab wie jenen gegen
    einen Rauchmelderwartungsvertrag im Treppenhaus, als auch meiner Privatwohnung ........ Die Verwaltung hat mich hier zum Preis der Widerspruchsgebühren überzeugt, Obwohl ich keinen einzigen Hausbesitzer kenne der für seine Rauchmelder einen Wartungsvertrag abschließen würde, ich machs und der Mieter zahlts.Denn,Rauchmelderverträge die nicht nur verwaltetes Treppenhaus,sondern auch noch angrenzende Privatwohnungen umfassen sind teuer, es sei denn die Batterien geben in allen Wohnungen den Geist nur einmal im Jahr auf und zwar zeitgleich....Das dürfte kaum der Fall sein.... Wir sehen, hier gibts mit und ohne Batterien viel zu verrechnen, ein Monteureinsatz am andern der toll sein muß für die Ausführenden. Also ich würde auch fürs gleiche Geld lieber viele kleine Batterien austauschen oder Rauchmelder begutachten anstatt irgendwas Ernstes zu reparieren! Summa summarum: Fast so genial wie ne Geldpresse im Keller.
    Was jetzt noch fehlt wäre der Tagesordungspunkt Wartungsvertrag für die Deckenfunsel des gemeinsamen Treppenhauses,mit folgendemBeschluss: Also,wer_GEGEN_denWartungsvertrag für die Treppenhaus-Deckenfunsel und sämtliche Nachttischlampen in den einzelnen Wohnungen ist hebe bitte die Hand........... Niemand?......Niemand??????-----NIEMAND!!!!!!!
    Der Wartungsvertrag für.Treppenhausdeckenfunsel+Nachttischlampen (bzw.sonstigeLeuchten im ganzen Haus) ist einstimmig beschlossen....

  3. Autor Gabriele Klein
    am 13. August 2015
    3.

    .... Aber jetzt reichts und ich steh auf und rufe Stop....... von den sonstigen Leuchten im Haus war bislang keine Rede Herr Verwalter, hier meine Gegenstimme....
    Neue Verkündung:
    Der Wartungsvertrag für.Treppenhausdeckenfunsel+Nachttischlampen (bzw.sonstigeLeuchten im ganzen Haus) wird mit einer Gegenstimme beschlossen beschlossen....

  4. Autor Gabriele Klein
    am 13. August 2015
    4.

    .... nach 4-5 Wochen das Protokoll (Widerspruch innerhalb 4 Wochen nach nach der Versammlung grundsätzlich noch möglich.)

    ...Hier lese ich :
    Der Wartungsvertrag für.Treppenhausdeckenfunsel+Nachttischlampen (bzw.sonstigeLeuchten im ganzen Haus) ist einstimmig beschlossen....

    Eine Wahre Geschichte die ich selbst sinngemäß wiederholt erlebte und gerne hier zum Besten gebe.....

  5. Autor Erhard Jakob
    am 14. August 2015
    5.

    Gabriele,
    es gilt:

    *Eines Mannes Wort, ist keines Mannes Wort.*
    Man muss immer beide Seiten hören.*

    Hier hören wir nur Ihre Sichtweise zu einem Immobilienverkauf.
    Es ist notwendig auch die andere Seite zu hören. Ansonsten
    kann sich hier niemand ein klares Billd machen.

    Hier geht es um eine WEG. Diese hat ganz sicher eine AGB
    bzw. andere aussagekräftige Verträge, welche Sie
    unterschrieben haben. Was dort drinn steht,
    wissen wir nicht. Ist aber wichtig um
    hier mitreden zu können.

  6. Autor Gabriele Klein
    am 14. August 2015
    6.

    Sehr geehrter Herr Jakob,
    die Kernfrage lautete: Wie ist vor Kauf einer Eigentumswohnung eine saubere Prüfung dahingehend wie es um Bilanzen und Verträge einer WEG bestellt ist eigentlich möglich und zwar auf Grund von sauberen Grundlagen?
    Diese Kernfrage (der ich meine Erfahrungen beifügte) hat mit Meinungen und Ansichten nichts zu tun und auf die Antwort dieser Frage hoffe ich und bin gespannt.

  7. Autor Gabriele Klein
    am 14. August 2015
    7.

    ... ich betone v o r Kauf. Denn man darf ja Beschlusssammlung und andre Dokumente erst aus direkter Quelle anschauen nachdem man gekauft hat.

    ...man mag einwenden dass der Verkäufer Kopien anfordern und weiterreichen kann von Beschlußsammlung, Verträgen, Wirtschaftsplänen, Abrechnungen etc.
    Das Problem das ich habe ist nur folgendes: Wie kann ich sichergestellen dass die Kopien echt sind? .... bzw. dass die Zahlenzusammenstellungen in nicht unterschriebenen, Dokumenten, Abrechnungen etc wahrheitsgemäß sind? .... Das Problem das ich hier für den Verkäufer sehe scheint hier ähnlich dem eines Supermarkt-Kunden der ein paar "Blüten" als Retourgeld bekommt und diese dann ahnungslos weiterreicht......und soviel ich weiß sich dann auch mit strafbar machen könnte.....

  8. Autor Gabriele Klein
    am 14. August 2015
    8.

    ... PS: ich will natürlich nicht unterstellen dass die Dokumente unbedingt gefälscht sein müssen oder die Zahlen falsch, vieles ist sicherlich echt. Nur, manches war es halt in unserer aller Vergangenheit leider nicht. Siehe unzählige Presseberichte wonach sich eine Betrügerei seitens dubioser Verwalter an die andre reiht.....Nebenbei bemerkt: ich erkenne staatlicherseits keinerlei Bemühungen die Integrität einer Verwaltung bzw auch deren Abläufe wenigstens einigermaßen sicherzustellen z.B.durch polizeiliches Führungszeugnis oder Kontrollen wie z.B. in anderen Betrieben. D.h. ob ein Betrüger oder Vorbestrafter Beträge in Millionenhöhe verwalten darf nur eine Frage der Demokratie und Stimmenmehrheit?

  9. Autor Erhard Jakob
    am 15. August 2015
    9.

    Gabriele

    ich möchte Ihnen folgende >fiktive Geschichte<
    in der >Ich-Form< erzählen:

    ***Vor geraumer Zeit bin ich auf die Sparkasse gegangen und habe
    Geld (einen Einhundert-Euroschein) von meinen Konto abgehoben.
    Mit diesem bin ich zu Netto gegangen und wollte meinen Einkauf
    bezahlen. Der Kassierer schaute sich den Schein an und sagte:
    *Den nehme ich nicht an. Der ist gefälscht.* Ich sagte: *Das kann
    nicht sein. Den haben ich soeben bei der Bank bekommen.*
    Der Kassierer: *Ich kenne mich aus. Die Registriernummer ist noch
    gar nicht in der Öffentlichkeit. Diese kommt erst in ein oder zwei
    Jahren dran.* Ich zurück zur Sparkasse und habe den Fall dar-
    gestellt. Die Sparkassen-Mitarbeiterin prüfte den Schein und sagte
    "Der ist echt." Ich zurück zu Netto und sagte: Der wurde von der
    Bank geprüft und für echt befunden." Der Netto-Kassierer: *Der
    Schein ist falsch. Ich hole meinen Chef, Der kennt sich noch besser
    aus.* Der Chef schaute sich den Schein an und sagte: *Der Schein
    ist falsch. Die angegebene Registriernummer befindet sich noch
    nicht im öffentlichen Verkehr.* Ich zurück zur Sparkasse.
    Die Angestellte holte den Chef und dieser sagte: *Der Schein ist echt!*
    Und nun gehe ich schon seit 13 Jahren hin und her und
    weiß immer noch nicht, ob der Schein echt ist?
    Oder nicht.

  10. Autor Erhard Jakob
    am 17. August 2015
    10.

    Ein polizeiliches Führungszeugnis ist doch keine Garantie,
    dass höher gestellte Persönlichkeiten unserer Demokratie
    keine amtlichen Urkunden fälschen. Ich kann davon nicht
    nur ein Lied singen sonderen einen ganzen
    Liederaben gestalten.

    Schlimm ist nur, wenn sich anschließend die Erste, Zweite,
    Dritte und "Vierte" Gewalt dafür stark machen, dass die
    angezeigten Straftaten unaufgeklärt bleiben und der
    Skandal nicht ans Licht der Öffentlichkeit kommt.

  11. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 10 am 17. August 2015
    11.

    Ein polizeiliches Führungszeugnis ist doch keine Garantie,
    dass höher gestellte Persönlichkeiten unserer Demokratie
    keine amtlichen Urkunden fälschen.

    Sehr geehrter Herr Jakob, nach dieser Ihrer Logik wäre höchste Zeit die Polizei abzuschaffen, denn sie ist schlußendlich keine Garantie der sozialen
    Ordnung sondern allenfalls eine Hilfe diese einigermaßen sicherzustellen....

  12. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 10 am 17. August 2015
    12.

    Hier ne Preisfrage zur Gesetzgebung: Manche, Beschlüsse in WEGs sehen Einstimmigkeit vor. Es handelt sich hier um Entscheidungen von besonderer Tragweite. Stellen Sie sich mal eine kleine oder durchaus auch große Wohnanlage vor mit Eigentümer A, B, C, D, und E. A,B,C,D, wünschen sich unbedingt etwas das Einstimmigkeit erfordert. Das Recht erlaubt nun E aus gutem Grunde das Veto und E macht davon Gebraucht. Nur, wie beweist eigentlich E dass er vom Veto Gebrauch gemacht hat? A, B, C, und D werden dies mit Sicherheit nicht tun, ein Tonband dürfen auch Sie nicht mit reinnehmen, auch ein Anwalt nur mit Erlaubnis von A, B, C, und D.
    Einer Antwort auf diese Rätselnuss sehe ich mit Spannung entgegen...

  13. Autor Gabriele Klein
    Kommentar zu Kommentar 9 am 17. August 2015
    13.

    Bei meinem Beispiel spielte ich nur auf die KONSEQUENZEN des Weitergebens von gefälschten Dokumenten an ..... Und, die dürften im Falle des Kaufs / Verkaufs einer Immobilie auf fragwürdiger Basis noch schwerer wiegen..... denn auf einem falschen Hunderter sitzen zu bleiben ist nicht ganz so schlimm wie auf einer Eigentümergemeinschaft die sich bei näherer Betrachtung (die leider nicht möglich scheint) als baldige "Schuldengemeinschaft" entpuppt.........

  14. Autor Erhard Jakob
    am 17. August 2015
    14.

    Gabriele,

    das mit dem *falschen Hunderter* war
    doch nur eine >fiktive Geschichte<.

    Ein Wahrheit geht es doch nicht um einen falschen
    oder richtigen >Euroschein<. Sondern um ein
    gefälschtes oder nicht gefälschtes
    Gerichtsprotokoll.

    Zu Ihrem Beispiel.

    Sie haben doch erst einmal dieser EWG
    zugestimmt und den Vertrag
    unterschrieben.

    Ihr Rechtsanwalt müßte Ihnen doch als aller erstes
    raten, mit welchen legalen Mittel und Methoden
    hier die Sache erledigt werden kann.

    Am Wenigsten wird Ihnen hier wohl
    die Bundeskanzlerin helfen können.

  15. Autor Gabriele Klein
    am 22. August 2015
    15.

    womit wir wieder beim Anfang wären. Die sogenannten "AGBs" die Sie da meinen gibt es bei Kauf- Dienstleistungsverträgen und sie entsprechen quasi den Unterlagen, Verträgen plus Beschlusssammlung einer einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Was würden Sie von einem Geschäft halten wo sie einen wchtigen, ja den allerwichtigsten Teil der AGBs erst hinterher erfahren dürfen nach Kauf? Diesen Fall haben wir hier, In einer WEG gibt es keine AGBs sondern die Beschlusssammlung und zahlreiche bestehende Verträge die für den Käufer der diese ja als Mitglied der Gemeinschaft mitfinanzieren soll wichtig genug sind, vor Kauf zu kennen.
    Darf er dieses nicht, darf er die AGBs sämtlicher Verträge der Gemeinschaft der er beitritt nicht vor Kauf kennen lernen bedeutet dies im Klartext dass die eigenen 4 Wände, das eigene Reich, sei es noch so winzig, in diesem Lande gar nicht möglich ist weil man Gefahr läuft statt Eigentümer Schuldner zu werden, statt wie beabsichtigt Geld durch Anlage im guten Glauben zu sparen es tatsächlich wie die Presse laufend aufdeckt zu verlieren....... Ganz genau hier wird das Ganze zum Politikum ..... Es scheint es ratsamer etwas mehr Geld hinzublättern für einen Wohwagen als für ein Wohnclo (Preise sind mittlerweile verdächtig tief) in einer Wohnanlage. Und ganz genau hier kann irgendwas nicht stimmen

  16. Autor Gabriele Klein
    am 22. August 2015
    16.

    ... Immer wieder fällen Sie Urteile dahingehend was auf diese Webseite gehört und was nicht...... Mal ne Frage, die mich schon länger umtreibt: Sind Sie eigentlich ein Moderator? Einer der für das Kanzleramt "vorsortiert" ? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich habe nichts gegen einen Moderator, ja finde die Idee sogar nicht mal schlecht, nur sollte man das dann offen tun, sonst führt das zu Mißverständnissen und Anschuldigungen wie diese: Wie kommen Sie dazu für Frau Dr. Merkel den Schreibtisch aufzuräumen, kann Sie das nicht selbst? Zur Frage, was von all unseren Kommentaren auf den Tisch von Frau Dr. Merkel gehört würde ich sagen NICHTS........... Aber so ziemlich alle Probleme ganz unten haben auch eine politische Dimension manche sogar mit unglaublicher Tragweite. Diese zu erkennen und aufzuzeigen durch Dialog und Austausch sehe ich als eine der wichtigsten Hauptaufgaben der Direktzu Platformen .....

  17. Autor Gabriele Klein
    am 26. August 2015
    17.

    S.g.H.Jakob: Ganz genau darum gehts: um die AGBs die würden Sie doch gerne vor Kauf und nicht hernach erfahren oder?
    Die Beschlußsammlung entsprechen in ihrer Wichtigkeit hinsichtlich Kaufentscheidung den AGBs die es in einer WEG nicht gibt.
    Es gibt den Kaufvertrag für eine Wohnung. Nur kaufen Sie mit der Wohnung auch noch eine "Gemeinschaft" ein und deren "Geschäfte" bzw. Geschäftsfolgen......Verträge und Pflichten.. Meinen Sie nicht dass man das vorher wissen sollte und darf,? Ist irgendwie so wie in einem Unternehmen...
    Würden Sie ein Unternehmen kaufen wollen mit "geheimen" Bilanzen?
    Und jetzt nochmal die Kernfrage meinerseits:
    Wie ist eine saubere Prüfung dahingehend was Sache ist möglich, wenn die Beschlusssammlung und wichtige Verträge, Kontoauszüge erst NACH Kauf eingesehen werden dürfen??
    Besonders brisant und zum Politikum wird das ganze im Hinblick darauf das jeder Knastbruder anscheinend Verwalter werden darf..... Der Staat kontrolliert weder dessen Integrität noch dessen Bücher. Er kontrolliert auch nicht ob dem freien Markt und Wettbewerb Rechnung getragen wird...
    Dieser Verwalter wird mit Befugnissen ausgestattet die mich an die der Polizei erinnern, nur dass er halt nicht wie letztere das Führungszeugnis braucht. Ganz egal was er macht, hat er standardmäßig Recht, es sei denn der Eigentümer beweist das Gegenteil. Maximal gelingt ihm die Rückeroberung seiner Grundrechte für 1 Jahr bis erneut unter mehr als fragwürdigen und nebulösen Wahlen beschlossen wird was nicht geht . Sodann muß er wieder um selbige zu erhalten erneut vor Gericht u.s.w. Unter dem Vorwand des Erhalts der Liquidität darf er Gelder eintreiben, so manchen Eigentümer in den Ruin jagen um anschließend mit den Geldern zu verschwinden.... Lesen Sie doch bitte mal nach in google unter dem Stichwort Betrug plus Hausverwaltung ....

  18. Autor Gabriele Klein
    am 26. August 2015
    18.

    .... vor etwa 1-2 Tagen las ich in der WELT dass die Mieter auf Ihre Nebenkosten achten sollen gegenüber dem Vermieter (NICHT DEM VERWALTER !!! Da wird vornehm geschwiegen) . D.h. der Eigentümer bzw. Vermieter als "Pufferzönchen" für all die leider zu oft nicht nachvollziehbaren Abrechnungen die sich nur Vorort in der Kemenate der Verwaltung klären lassen und selbst das nur begrenzt aus Gründen der Logistik? (Es braucht ferner erst mal den Einlass..... Und da vergisst man halt auch vieles, z.B. die Antwort auf das Einlassgesuch (Erlaubt ist was nicht verboten ist und vergessen kann man nicht verbieten zumindest solange nicht bis der Richter dran erinnert !!! d.h. im Klartext Prüfung einer aktuellen Sachlage nicht möglich!!! ) Das ist nicht nur ein Ding sondern ein Hammer und Politikum hoch hundert .....
    Es fehlt hier nur noch eines, dass der Eigentümer am Ende für die geerbten für mich meist nicht nachvollziehbaren Zahlen vom Mieter belangt wird während der Verwalter sich auf den Balearen sonnt......
    Sehr geehrter H. Jakob vor dieser Sachlage behaupte ich: Der Betrug ist keine Frage der Demokratie (die in WEGs ohnehin keine ist). Entweder hat der Staat dafür zu sorgen dass der Eigentümmer prüfen kann, dass sauber, anonym und korrekt abgestimmt wird . Oder der Staat prüft die Bücher und Verträge der Verwalter ganz genauso wie den Topf des Kochs........ In den Gastlokalen liegt es auch nicht im Ermessen der Gäste was der Wirt darf und was nicht..... Und so ists da auch. Eine Dienstleistung die nicht geprüft werden kann sondern im guten Glauben zu mindest in weiten Teilen konsummiert werden soll bedarf der Kontrolle...

  19. Autor Gabriele Klein
    am 26. August 2015
    19.

    Erwartungsgemäß sind die Wahlergebnisse fast immer einstimmig (wie in der ehemaligen DDR) Meist geht das so vor sich: "es" wird angeregt z.B. eine neue Fassade um eine viertel Million (das anonyme "es" ist die Verwaltung.
    Dann folgt die Abstimmung: "Wer ist dagegen?" (nicht wer ist dafür)
    Dann ein Drehen der Köpfe nach rechts nach links nach hinten, dann eine plötzliche ansteckende Lähmungserscheinung in der rechten Hand bei allen Anwesenden und dann, der Hammer: Es wird einstimmig Beschlossen.
    Oder man macht es so: Der Beschluss für die" teure kupferne Dachrinne" die niemand will, wird an den Beschluss einer dringend notwendigen Dachreparatur nach der jeder lechzt gekoppelt.
    Es wird beschlossen: wer für die Reparatur und die kupferne Dachrinne ist hebe bitte die Hand und siehe da, alle stimmen nicht nur für die notwendige Reparatur sondern auch die Dachrinne gleich mit. Ich habe nicht ein einziges mal erlebt, dass ein Anwesender (außer mir selbst) für die Trennung solcher "doppelten Lottchen" gesorgt hätte.

    Das Protokoll lässt bei den höheren Beträgen dann meist auf sich warten, und kommt so 1 Tag vor Ablauf der Frist, wenn überhaupt....

  20. Autor Gabriele Klein
    am 26. August 2015
    20.

    Noch was:

    Aber die Wahlen sind noch in anderer Hinsicht fragwürdig: Die Eingangskontrolle liegt beim Verwalter, wer hernach z.B. aus der Toilette nach dem offiziellen Einlass hinzustößt weiß keiner ...Es wird offen gemunkelt, dass dieser oder jener wohl nicht dazugehöre.... und es scheint ein offenes Geheimnis, dass Stimmungsmacher in die Versammlung gehen, davon, so mein Anwalt, könne man ausgehen. .Auch ich gehe nach den dröhnenden Buhrufen und Beleidigungen die mich fürs Abstimmen ereilten von Stimmungsmachern aus ...
    Viele tatsächlich Stimmberechtigte haben sich verständlicherweise , wie die Wähler in totalitären Staaten, von dieser seltsamen "Wahlurne" verabschieded, ich mittlerweilen auch, denn jede Stimme im Saale zählt, sei es die Hand des Lebenspartners, die Pfote des Haushundes, oder das spielende Händchen des Babies im Korb.. Hebt einer 2 Hände statt einer hoch ist dies auch in Ordnung.... und dann gibts ja auich noch die Zählfehler, aber was solls, bei 80 Handhebern mit Begleitung und Hund kann man eh nur noch schätzen.....Man kann natürlich auch schriftlich abstimmen, aber dies, , setzt wiederum eine diesbezügliche vorherige Abstimmung per Hand voraus.....

  21. Autor Erhard Jakob
    am 26. August 2015
    21.

    Gabriele,
    ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Sie eine Wohnung
    gekauft haben ohne vorher die AGB´S gelesen zu haben.

  22. Autor Gabriele Klein
    am 26. August 2015
    22.

    Nochmals:
    Es geht hier um Transparenz / Unlauterkeit / Betrügereien am laufenden Band auf Grund einer ganz bestimmten Gesetzeslage und fehlender Kontrolle durch den Staat die Superleicht möglich wäre aber offensichtlich nicht erwünscht ist. Nochmals: Der Betrug ist keine Frage der Abstimmung und ein ehemaliger Knastbruder hat als Verwalter nichts verloren.
    Beliebt zu sein scheint, sich das GmbH Hütchen eines anderen Verwaltung zu kaufen dann hat man nahtlos den Fuß in der Türangel der WEG um sie sodann als Bühne fürs eigene Geschäft zu nutzen und zu melken wie eine Milchkuh. Ich selbst stimmte 2-4 mal als Einzige dagegen dies überdeutlich und mit Nachdruck.. Im Protokoll stand hernach ich hätte dafür gestimmt. Bestürzt meinte der damalige alte Leiter von Haus und Grund:
    jDies ist ein Betrug ! Und dieser scheint mir seitens der Gesetzgebung regelrecht gefördert.
    Folgendes ist grundsätzlilch möglich: Gemeinschaft A,B.C. A hat die Mehrheit und melkt B und C gnadenlos mit einer Reparatur an der andern die auch selbst erzeugt werden könnte......
    Oder: Hausmeister, Verwaltung plus Beirat bilden eine Einheit und der Hausmeister sorgt für Aufträge bei den angeschlossenen Service Unternehmen...... Die Erfahrung lehrt dass da wo Mißbrauch möglich ist er auch passiert. Die Konsequenzen? Horrende Mieten, und Hochburgen der Kriminalität in Wohnsilos wo sich am Ende nur noch Kriminelle, Zuhälter und Co einkaufen um hier eine Niesche zu finden.....

  23. Autor Erhard Jakob
    am 27. August 2015
    23.

    Gabriele,

    wie schwer es ist, sich gegen Lügner und Betrüger zur
    Wehr zu setzen, weiß ich aus eigener Erfahrung.

    Wer sich zu sehr zur Wehr setzt kommt auch schnell
    in die Räder der Justiz, Wenn unehrliche und un-
    aufrichtige Juristen das Sagen haben.

    In meinen Fall >genauso wie bei Gustl Malloth< wurde
    versucht mich in der Klapps mundtot zu haben.

    Allerdings waren alle diebezüglichen Bemühungen
    der Unehrlichen und Unaufrichtigen bis jetzt
    erfolglos. Aber leider ist noch nicht
    aller Tage abend.

    Bei einer derarigen "Untersuchung" wurde ich gefragt,
    ob ich schon an Selbstmord gedacht habe?

    "Mein Antwort:
    *Ich fühle mich psychisch und physisch gesund
    und habe keinerlei Suizidabsichten."

    Im Gutachten stand dann:

    *Suizidales Gedankengut ist dem
    Betroffenen nicht fremd.*

    Gabriele,
    gegen Stinktiere anzustinken ist so ähnlich,
    wie der Kampf von Don Quichotte
    gegen die Windmühlen.

    Wer zu sehr um Recht und Wahrheit kämmpft,
    kann sehr schnell 7,5 Jahre in der Klappse
    verschwinden - wie Gustl Malloth.

  24. Autor Gabriele Klein
    am 28. August 2015
    24.

    .... machen Sie sich man keine Sorgen....klingt nach Verschwörungstheorie..... also für so wichtig, dass wir um Verfolgung fürchten müssen, sollten wir uns nicht halten..... ,, Dann,würde sowas eh nichts nutzen. Auch wenn. Charly nicht mehr lebt, die Wahrheit ist geblieben und man kennt sie landauf landab. Was was Charly schrieb wußte die Leserschaft v doch eh. Sie freute sich doch nur am "déjà vu". Das Wissen um die Wahrheit im tiefsten Grund der Seele ist nunmal Teil der Conditio Humana, und es ist wesentlich Eigenschaft der Wahrheit dass sie ans Licht kommt, zumindest ab und an, dann allerdings stiefelsdick.........

    Hier noch ein wenig Lektüre für die "Klappse" (und vergessen Sie nicht den link den ich am Anfang eingestellt hatte.....

    http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Wieder-Ermitt...

    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/bewaehrun...

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/weil-stadtwerke-gesch...

    http://www.sueddeutsche.de/geld/hausverwalter-in-der-rege...

    http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Region/Burgdorf/Nachri...

    http://www.swp.de/goeppingen/lokales/goeppingen/Anklage-g...

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