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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jürgen Henning am 17. Januar 2014
7872 Leser · 1 Kommentar

Gesundheit

Skiunfall, Buchhandlung in Ostberlin, Australien, Krankenkasse

Guten Tag Frau Merkel,

Hier in Adelaide, Südaustralien, bin ich seit 1990 Fremdsprachenlehrer (Deutsch, Französisch und Chinesisch). Dieses Schuljahr (2014) habe ich mir ohne Bezahlung freigenommen, um zunächst für ein Jahr nach Deutschland (Ludwigshafen/Rhein) zu kommen, um mich um meine 83-jährige Mutter zu kümmern. Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, möchte ich mich um eine Teilzeitarbeit in der Gegend von Ludwigshafen-Mannheim-Heidelberg bemühen. Ich habe zwar die doppelte Staatsbürgerschaft, aber als Lehrer, auch als Aushilfe, habe ich keine großen Chancen, da das australische Lehrerdiplom in Deutschland nicht anerkannt wird. Ich könnte auch anderwertige Arbeiten unternehmen (z. B. als kaufmännischer Angestellter), allerdings ist mein größtes Problem, eine gesetzliche Krankenversicherung zu bekommen.
Bei meinem letzten Deutschlandbesuch hat mir die AOK in Ludwigshafen mitgeteilt, daß Personen über einem gewissen Alter (55 Jahre?) nicht mehr akzeptiert werden. Ein Freund ließ mich allerdings wissen, daß in Deutschland diesbezüglich Versicherungspflicht besteht, und die AOK daher die Pflicht hätte, jeden Arbeitnehmer letztendlich zu versichern, die von anderen Krankenkassen abgelehnt werden. Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Es würde mich freuen, von Ihnen zu hören. Außerdem wünsche ich Ihnen eine schnelle Genesung!
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Henning
Australien

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 18. Februar 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Henning,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich gilt: In Deutschland gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung. Der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen alle Bürger, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, deren Wohnsitz in Deutschland liegt und die zuletzt – also vor dem Auswandern - gesetzlich krankenversichert waren.

Wer hingegen in Deutschland zuletzt privat krankenversichert war, muss eine private Krankenversicherung abschließen. Für Auswanderer, die zu keinem Zeitpunkt in Deutschland gesetzlich oder privat krankenversichert waren, ist speziell geregelt, wie sie sich nach der Rückkehr krankenversichern müssen. Arbeitnehmer werden der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet.

Eine Altersgrenze von 55 Jahren gibt es für den Fall, dass jemand von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchte. Sie ist notwendig, damit das Solidarprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleibt.

Weitere Informationen: http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicherte/na...

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in einem Einzelfall keine Beratung geben können. Deshalb empfehlen wir Ihnen, noch einmal Kontakt mit einer gesetzlichen Krankenkasse aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 18. Januar 2014
    1.

    Aus meiner Sicht ist das eine sehr spezielle Frage
    an einen Fachmann (Rechtsanwalt). Und weniger
    eine Frage von öffentlichem Interesse
    an die Bundeskanzlerin.
    .
    Zumal solche Fragen oft in speziellen Sendungen
    (ARD/ZDF - Büsser) beantwortet worden sind
    und beantwortet werden.

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