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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Wolfgang Stadler am 10. Januar 2014
8122 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Arbeitgeberzuschuss

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ich würde Ihnen gerne folgende Frage stellen:

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.03.2013 (B 12 KR 4/11 R) kann der Arbeitgeber eines PKV-versicherten Arbeitnehmers die Krankenversicherung eines Angehörigen nicht mehr bezuschussen, wenn dieser in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert ist.
Für mich fehlt im §257 Abs. 2 SGB V die Regelung für diesen Fall. Ich denke nicht, daß der Gesetzgeber in diesem Gesetz GKV-versicherte Angehörige schlechter stellen wollte als PKV-versicherte Angehörige.
Bis jetzt ist weder vom Ministerium für Gesundheit, noch vom GKV-Spitzenverband oder einer gesetzlichen Krankenkasse eine Stellungnahme dazu veröffentlicht worden.
Ich wurde jetzt zum Jahreswechsel von meinem Arbeitgeber informiert.
Was ist Ihre Meinung dazu? Gibt es Vorhaben diese Ungleichbehandlung bald zu beheben?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Stadler

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Februar 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Dr. Stadler,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Aus Ihrem Schreiben gehen nicht genügend Angaben hervor, um eine präzise Aussage treffen zu können. Soweit man von dieser Stelle aus etwas zu Ihrem Beispiel sagen kann:

Dem Gesetzgeber war es wichtig, durch die Regelungen des §257 SGB V sicherzustellen, dass pflicht-, freiwillig und privat versicherte Beschäftigte beitragsmäßig gleich behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 11. Januar 2014
    1.

    In Hinblick auf den >Arbeit-Geber-Zuschuss<
    sollten wir auch an die vielen Menschen
    denken, die keinen >Arbeit-Geber<
    haben, bzw. dieser bankrott
    gegangen ist.

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