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Beantwortet
Autor Theresia Fibig am 12. Oktober 2012
9795 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Mietrechtsreform / Schieflage Belastungen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
warum wiederum unsoziale Lastenverteilung?
Ich protestiere gegen die weitere Belastung von Mietern hinsichtlich der von der Justizministerin vorgelegten Reform der Mietgesetzgebung, wobei die Lasten ausschließlich von den Verbrauchern/Mietern zu tragen sind. Die Fachleute, die der energetischen Sanierung kein gutes Zeugnis ausstellen (ressourcen- und umweltbelastendes Dämmmaterial, nicht nachgewiesene Energieeinsparung etc.), werden nicht gehört.
Die Belastungsgrenze von Mietern mit Durchschnittseinkommen ist längst erreicht, zumindest in den Ballungsräumen.
Ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass mit der Grundmiete lediglich ein Rohbau abgedeckt wird, jeder qm billigsten Bodenbelags, jede Billigfliese/Armatur aus dem Baumarkt muss der Mieter zusätzlich bezahlen! Für die Wertsteigerung der Wohnung/des Wohnhauses wird der Mieter zur Kasse gebeten und finanziert den Werterhalt und die Wertsteigerung des Besitzes des Vermieters!
Zwar hat der Bürger ein "Recht auf Wohnen", aber er hat wohl kein Recht mehr auf die freie Wahl seines Wohnsitzes. 40-50% des Einkommens ist der Aufwand für Miete, zusätzlich die extremen Kosten der Energiewende (Strom, Wärmedämmung etc.)? Wobei es natürlich einen Unterschied macht, ob man 900 Euro Miete von 1000-2000 Euro oder 2.500 von 5.000-10.000 Euro Einkommen stemmen muss.
Sozialämter verringern das Angebot des freien Wohnungsmarktes, indem für Sozialhilfeempfänger mangels ausreichendem Sozialwohnungsbau Bestandswohnungen aus dem freien Markt für dieses Klientel angemietet und diesem damit verloren gehen und die Situation noch mehr anspannt. Und wieder ein Geschenk an die Vermieter: Sie minimieren das Risiko von Mieterinsolvenz, Mietnomaden, Renovierungskosten etc., die Kommune bzw. der Steuerzahler bürgt!
Es geht um menschenwürdiges BEZAHLBARES Wohnen!

Freundlichen Gruß

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. November 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Fibig,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ein wichtiges Ziel der neuen Regelung ist es, die energetische Modernisierung vermieteter Wohnungen zu erleichtern. Die Mietrechtsreform ist sozial aus- gewogen: Sie verteilt Vorteile und Lasten bei energetischen Modernisierungen in Miethäusern fair auf Vermieter und Mieter. Die geplanten Änderungen setzen richtige Anreize, indem sich der Mietminderungsanspruch bei energetischen Sanierungen erst nach drei Monaten geltend machen lässt. Auf der anderen Seite profitieren die Mieter von den geringeren Nebenkosten, weil der Heizbedarf nach der Sanierung in aller Regel sinkt.

Außerdem bleibt es bei dem Grundsatz, dass die Kosten von Modern- isierungsmaßnahmen wie bisher mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können. Diese Erhöhungsgrenze gilt auch für die energetische Modernisierung.

Außerdem sieht die Reform einen verbesserten Schutz von Mietern bei der Umwandlung von vermietetem Wohnraum in Eigentumswohnungen vor.

Mehr zur Mietrechtsreform: http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/2...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung