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Beantwortet
Autor Christian Königer am 21. Februar 2012
16809 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Pension versus Rente

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ungefähr 2 Jahren werde ich meine Promotion abschließen und hoffentlich in der freien Wirtschaft eine befriedigende Arbeit mit einer für meinen Ausbildungsweg gerechtfertigten Bezahlung finden.
Ich werde mein Arbeitsleben nicht im Beamten-, sondern im Angestelltenverhältnis bestreiten.
Da heutzutage viel von privater Altersvorsorge die Rede ist, bin ich auf eine interessante Tatsache bezüglich der Unterschiede zwischen Pensionen der Beamten und den Rentenbezügen der Angestellten gekommen.
Meine konkrete Frage:

Warum bekommt ein Pensionär immer noch 3-4 mal mehr im Alter als ein Angestellter?

(Beispiels-Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article2326314/So-viel-mehr-k...)

Ein Lehrer zum Beispiel hat sicher den gleichen psychischen Stress wie eine Gesundheits- und Krankenpflegerin, trotzdem werden beide am Ende so unterschiedlich behandelt. Warum?

Über eine Antwort freue ich mich sehr,

mit freundlichen Grüßen,

Christian Königer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. März 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Königer,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Mitunter wird versucht, Beamtenpensionen und gesetzliche Renten pauschal einander gegenüberzustellen. Grundsätzlich ist ein solcher Vergleich nur schwer möglich, denn die Systeme sind sehr unterschiedlich. Auch sind Pensionen nicht, wie Sie annehmen, drei- bis viermal höher als Renten. So gehören im Bund weit mehr als die Hälfte der Beamten dem einfachen und mittleren Dienst an. Deren Netto-Pensionen liegen bei 1.000 bis 1.300 Euro im Monat.

Die Alterssicherung der Arbeitnehmer ist ein umlagebasiertes Versicherungssystem, in das beide Seiten - Beschäftigte und Arbeitgeber - Beiträge entrichten. Die Beamtenversorgung dagegen beruht auf der sogenannten „Alimentationsverpflichtung“ des Dienstherrn, die verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist.

Eine Beitragspflicht wie in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im beamtenrechtlichen Versorgungssystem zwar nicht. Materiell tragen die Beamtinnen und Beamten jedoch in erheblichem Umfang zu den Versorgungskosten bei. Denn die Versorgungsausgaben sind bereits bei der Festsetzung von Höhe und Struktur der Gehälter (Bruttobesoldung) berücksichtigt. Im Vergleich zu Angestellten im öffentlichen Dienst verdienen Beamtinnen und Beamten weniger, sie sind seit jeher an den Versorgungsausgaben beteiligt.

Zudem sind auch die gesetzlichen Renten teilweise aus Steuern finanziert. Aus dem Bundeshaushalt flossen im vergangenen Jahr rund 81 Milliarden Euro in die Rentenversicherung. Das sind etwa ein Viertel der Gesamtausgaben für die Gesetzliche Rente. Zu berücksichtigen ist ebenso, dass es sich beim Ruhegehalt um ein Einkommen handelt, das noch zu versteuern ist, während die gesetzliche Rente erst über einen langen Zeitraum schrittweise in die Steuerpflicht hineinwächst.

Mehr zum öffentlichen Dienst und zur Beamtenversorgung finden Sie unter

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere...

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Them...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 01. März 2012
    1.

    Das System der sozialen Sicherung in Deutschland ist von Grund auf ungerecht, weil – im Gegensatz zu anderen EU-Staaten - ein Zwei-Klassen-System. Bei uns gibt es die gesetzliche Rentenversicherungspflicht für den größeren, unterprivilegierten Teil der Bevölkerung und daneben für privilegierte Teile der Bevölkerung besondere Altersversorgungssysteme, die der allgemeinen Solidargemeinschaft entzogen sind: Private Versicherungen, berufsständische Altersversorgungen und Pensionen für Beamte. Durch die gesetzliche Versicherung werden auch „versicherungsfremde Leistungen“ für Menschen finanziert, die keine Beiträge zahlen (können). Diese sind aus dem Staatshaushalt zu ersetzen; doch das erfolgt nur zum Teil, was eine große Ungerechtigkeit ist, weil dadurch die Unterprivilegierten zusätzlich stärker belastet werden. Doch dies wird nicht anerkannt, weil die dafür Zuständigen zur Minderheit der Privilegierten zählen: Politiker, Beamte, Richter usw. Umfassend und genau informiert darüber : http://www.altersdiskriminierung.de/download/Positionspap...

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