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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Mathias Koch am 29. April 2011
13781 Leser · 3 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Öffentlich rechtliches Fernsehen und die britische Hochzeit

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,

wie Sie wissen, gibt es in Deutschland eine zwangsweise erhobene Gebühr für öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um "die Herstellung von abwechslungsreichen Programmen aus einem breiten Themenkreis und das Angebot umfassender und objektiver Information" zu sichern. (Zitiert von der GEZ-Website)

Heute (29.04.11) ist die britische Hochzeit sowohl in ARD als auch im ZDF zu sehen. Ich gehe davon aus, dass beide Fernsehanstalten mit eigenen Teams anreisen, was mit nicht gerade geringen Kosten verbunden ist.

Ich frage mich: Wie kann man rechtfertigen, dass auf beiden öffentlich-rechtlichen Sendern das gleiche Programm zu verfolgen ist, ein Programm noch dazu, das von relativ geringem gesellschaftlichen Wert ist?

Ich verstehe: Viele Menschen wollen diese Hochzeit sehen. So soll sie doch in einem der beiden öffentlichen Sender zu sehen sein. Wieso auf beiden Kanälen?

Könnte es sein, dass sich das öffentlich-rechtliche Fernsehen von seinem ursprünglichen Auftrag entfernt hat, dem Auftrag nämlich, im Gegensatz zu den Privatsendern, qualitativ hochwertige Sendungen herzustellen?

Mit freundlichen Grüßen
Mathias Koch

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 06. Juni 2011
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Leider können wir Ihnen nicht weiterhelfen, denn die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Rundfunk- und Fernsehprogramme zu beeinflussen. Das gilt auch für den Einsatz der Gebührengelder.

Die Zuständigkeit für das Rundfunkwesen liegt bei den Bundesländern. Sie haben den so genannten Rundfunkstaatsvertrag geschlossen, in dem die Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesetzlich festgelegt sind: Das Programmangebot soll die Bevölkerung umfassend mit Beiträgen aus den Bereichen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung versorgen. Nach dem Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks gestalten die Rundfunkanstalten dieses Angebot ohne staatliche Einflussnahme.

Die Programmverantwortung für die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten liegt beim jeweiligen Intendanten. Die Rundfunkräte wachen darüber, ob die Sender die Programmgrundsätze einhalten. Den Rundfunkräten gehören Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen an.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Sender seinem Programmauftrag nicht gerecht wird, sollten Sie sich direkt an den Sender oder an das zuständige Aufsichtsgremium wenden.

Kontaktformular der ARD: http://www.ard.de/home/kontakt/-/id=6424/w13kxy/index.html

Das ZDF bietet an, sich an den Fernsehrat als Aufsichtsgremium zu wenden: http://www.unternehmen.zdf.de/index.php?id=584#c891

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Karl Eduard Schmidt
    am 01. Mai 2011
    1.

    Hallo, Träume und Glanz heilen Wunden im Alltag. Das Königshaus trägt noch militärische Verantwortung aus der Vergangenheit und gehört zur Geschichtsbewältigung. Die Übertragung dient den Verweis, schaut das ist die schöne Welt moderner Lebensart, Ihr wollt doch nicht Euer altes System der Vernichtung. Das nennt man Erziehung und Kampf gegen aggressiver Gewalt und ist Grundlage unserer Partygesellschaft kreischender Girls und Partylöwen.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 02. Mai 2011
    2.

    *Monarchie* verbinden auch viele mit einem gerechten
    König und Recht und Ordnung im Staat.
    .
    *Demokratie* verbinden viele mit:
    *Viele Köche verderben
    den Brei*.
    .
    Winston Cherchill:
    *Von den schlechten Gesellschaftsformen
    ist die Demokratie immer noch
    die Beste*:
    .
    Vielleicht ist es an der Zeit eine
    gute Gesellschaftsform zu
    suchen und vor allem
    zu finden.

  3. Autor Daniel Roth
    am 20. Mai 2011
    3.

    Dies Beispiel mit der gleichzeitigen Übertragung derselben Sendung auf ARD und ZDF ist äußerst treffend.
    Die öffentlich-rechtlichen Sender haben allerdings noch so einiges im Programm, das dieselbe Kritik erhalten könnte wie so manche Sendung der privaten Sender.
    Hinzu kommt, dass die öffentlich-rechtlichen Sender sich neben den GEZ-Gebühren so einiges mit Werbung hinzu verdienen (teilweise sogar mit single-spots nach 20 Uhr), und diese gehen wiederum für abgehalfterte Moderatoren drauf, dessen Saläre mehr als 2x so hoch ist wie jenes der Kanzlerin selbst. Sorry, wenn ich das so offen sage, aber das hat schon Formel1-Niveau, weil es mich an den Stundenlohn von Michael Schumacher erinnert.
    Manchmal nimmt die Verteilung des Geldes merkwürdige Wege in dieser ungerechten Welt.

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