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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Jan-Erik Hansen am 20. Dezember 2010
12283 Leser · 0 Kommentare

Innenpolitik

Zivilcourage macht vogelfrei: Kein Schutz für Whistleblower in Deutschland

Sehr geehrte Frau Merkel,

sie haben den Gammelfleischskandal aufgedeckt oder auf massive Pflegemängel aufmerksam gemacht. Ohne sogenannte Whistleblower, also interne Hinweisgeber, wären viele Skandale nie ans Licht gekommen. Whistleblower helfen, Fehlentwicklungen zu vermeiden und Katastrophen zu verhindern. Sie zeigen Zivilcourage, riskieren dafür aber ihren Job. Doch anders als in anderen Ländern sind sie in Deutschland gegen Repressionen durch Arbeitgeber zu wenig geschützt. Eine Gesetzesinitiative, die das ändern sollte, ist an der Union gescheitert.

Meine Fragen an Sie wären:

1. Warum haben Whistleblower in Deutschland so wenig Schutz?

2. Warum (aus welchen Gründen) ist die Gesetzesinitiative gescheitert bzw. was spricht ihrer Meinung gegen sie?

3. Werden Sie sich bzw. wird die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland sich zukünftig für einen besseren Schutz von Whistleblowern einsetzen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Erik Hansen

Antwort
direktzu-Redaktion am 28. Januar 2011
direktzu-Redaktion

Sehr geehrter Herr Hansen, sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer,

da Sie bzw. Herr Hansen in den letzten Wochen bereits unter den Top-Beiträgen vertreten war, wurde die Beantwortung des aktuellen Anliegens zugunsten des nächstbestplatzierten Beitrags zurückgestellt.

Das Bundespresseamt möchte auf möglichst viele Themen eingehen. Anfragen zu Themen, die in den vergangenen vier Wochen bereits mit Top-Anliegen vertreten waren, können deswegen zu Gunsten des nächstplatzierten Anliegens zurückgestellt werden. Wir weisen darauf hin, dass Beiträge von Nutzern, die in den Vorwochen bereits unter den Top vertreten waren, zugunsten des nächstbestplatzierten Beitrags zurückgestellt werden können, um unterschiedlichen Fragestellern eine Antwort zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Redaktions-Team