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Beantwortet
Autor michael hüter am 20. April 2010
13243 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

brüssel will klonfleisch in europa zulassen?

ich bin tief erschüttert als ich erfahren habe welche pläne die eu kommision in brüssel hat.
allein die anwendung von klontechnologie im nahrungsmittelbereich ist für mich nicht vorstellbar und ich finde auch in der kleinen stadt in der ich lebe niemanden der dieses fleisch essen möche.die tatsache das die krankheiten und missgeburtenrate bei geklonten kälbern extrem hoch ist ist grund genug diese abartigen praktiken sofort zu beenden.
ich verstehe nicht wie im lissabonner vertrag von tierschutz die rede ist wenn gleichzeitig genau die menschen die diesen vertrag erschaffen haben ihre eigenen regeln nicht befolgen.
was soll das alles?
wer will diesen schritt gehen?wir?deutschland soll zulassen(befohlen bekommen)klonfleisch zu importieren?
das kann nur ein alptraum sein.
es gibt lebensmittelvorschriften,tierschutzrichtlinien und diesen zentralen gundsatz(des wohlergehen der tiere) des lissabonner vertrags.
ich hoffe sehr das diese bestialische art nahrung "herzustellen" bestraft wird und die menschen die soetwas allen ernstes anstreben aus ihren ämptern enthoben werden.
ich denke jeder bürger kann hier erkennen mit welch brutaler missachtung jeglicher menschlichkeit und vernumft hier profit erwirtschaftet werden soll und welch abartigen weg wir einschlagen.was sind das nur für menschen?
ich bin sprachlos.
ich hoffe sehr das genug menschen in positionen sitzen die mensch genug sind diesen wahnsinn zu stoppen.
wenn einmal dieser weg geöffnet wird gibt es kein halten mehr,dann machen die labore was sie wollen und wir sehen ja wie stark die pharmalobby geworden ist.das gleiche passiert mit der lebensmittel grossindustrie die mit den pharmakonzernen hand in hand arbeiten und die haubtaktionäre die selben gesichter tragen.
ich hoffe bei gott das diese kattastrophale vorgehensweise gestoppt wird.

liebe grüsse michael hüter

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 30. Mai 2010
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hüter,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Lebensmittel von geklonten Tieren fallen unter den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 258/97 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten. Für neuartige Lebensmittel, und somit auch für Lebensmittel von geklonten Tieren, bestehen deutlich strengere Vorgaben als für „herkömmliche“ Lebensmittel. Sie dürfen nur nach einer Sicherheitsbewertung und Zulassung in der EU in den Verkehr gebracht werden. Bislang wurde für Lebensmittel von geklonten Tieren weder ein Antrag gestellt noch eine Zulassung erteilt.

Die von Ihnen angesprochenen Pläne der EU-Kommission zur Novellierung der o.g. Verordnung sahen vor, die derzeit geltenden Regelungen in Bezug auf Lebensmittel von geklonten Tieren beizubehalten. Bei den Beratungen zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission hat sich Deutschland zusammen mit anderen Mitgliedstaaten dafür eingesetzt, dass eine eigene Regelung zum Klonen im Lebensmittelbereich vorgesehen wird, die auch Aspekte des Tierschutzes, der Tiergesundheit und der Ethik angemessen berücksichtigt.

Um in der Zwischenzeit etwaige Regelungslücken zu vermeiden, hat sich der Rat in seinem Standpunkt zu der Verordnung vom 15. März 2010 darauf verständigt, auch Lebensmittel von Nachkommen geklonter Tiere der ersten Generation vorübergehend in den Anwendungsbereich der zukünftigen Verordnung über neuartige Lebensmittel einzubeziehen und damit einem grundsätzlichen Verkehrsverbot zu unterwerfen. Dieses Verbot gilt, solange keine ausdrückliche Zulassung vorliegt.

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments hat Anfang Mai dieses Jahres mit großer Mehrheit gefordert, die Verwendung von geklonten Tieren zur Lebensmittelproduktion separat und abgekoppelt von dem Komplex der neuartigen Lebensmittel zu regeln. Er sprach sich gegen die Übergangslösung des Rates aus und forderte, Lebensmittel aus geklonten Tieren und deren Nachkommen zu verbieten.

Die Beratungen zu dem Vorschlag für eine neue Verordnung über neuartige Lebensmittel sind noch nicht beendet. Eine abschließende Parlamentsabstimmung zu diesem Thema ist im Juli 2010 geplant. Das Plenum soll dann in zweiter Lesung über den Verordnungsvorschlag befinden. Die EU-Regelung kann allerdings nur in Kraft treten, wenn sich die EU-Mitgliedsstaaten und das Europaparlament auf eine einheitliche Vorgehensweise einigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung