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Abstimmungszeit beendet
Autor Rhoen Bürger am 27. Februar 2017
8537 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

25.02.17 Das Land gehört jedem der hier lebt ?

Hallo Frau Merkel,

Ich finde es für sehr unmoralisch und juristisch für einen völligen blödsinn, wenn sie sagen dass das Land jedem gehöre der hier Lebt.

Einst schenkte Gott den Völkern die einzelnen Länder um das Land zu besähen und sich von den Früchten zu ernähren! Oder wollen Sie sagen alle Menschen sind gleich?
Für alle die nciht an Gott glauben möchten diesen Teil bitte auf sich abstimmen.
Das heißt (völlig unabhängig von Landesgrenzen, dass ein gewisses Land demjenigen gehört der dort seine Wurzeln hat! Oder demjenigen dem es übergeben worden ist. So wurde mir zum Beispiel ein gewisses Land von meinen Vorfahren gegeben! Kann man im juristischen so sehen als würde ein Mensch einem anderen Mensch etwas schenken.

MIt freundlichen Grüßen
Seuffert

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Christian Adrion
    am 27. Februar 2017
    1.

    Das Land gehört dem, der dort seine Wurzeln hat, der dort seine Vorfahren hatte. So kann von Anfang an ausgeschlossen werden, dass es nie wieder so einen beispielosen Landraub geben kann, wie ihn die indianischen Völker Nord- und Südamerikas erleiden mussten. Das Land gehört dem VOLK welches seit Urzeiten dort lebt. Anders darf es niemals sein.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 28. Februar 2017
    2.

    Aphorismus von Franz Josef Strauß (CSU):
    *Bayer wird man erst nach 200 Hundert Jahren*.
    Nun ja, >Deutscher< sollte man schon
    etwas eher werden können.

    Vor Gott und auch vor mir,
    sind alle Menschen gleich.

    Das bedeutet aber nicht, dass alle Menschen, welche sich
    grad in Deutschland aufhalten und keine Deutsche im Sinne
    des Gesetzes sind, auch wählen dürfen.

    Wir sollten uns hier nicht auf das Christentum beziehen.
    Jeder weiß, dass die Christen mit Hilfe der Kreuzzüge
    viele Länder geraubt und sehr Not und Elend
    über die Menschen gebracht hat.

    Johann Wolfgang von Goethe:
    *Was du ererbst von deinen Vätern,
    erwirb es um es zu besitzen.*

  3. Autor Christian Adrion
    am 28. Februar 2017
    3.

    Es ist doch ganz einfach, der Garten gehört dem, der ihn von seinen Eltern übernommen hat und der ihn bebaut. Der nur in den Garten kommt um sich die besten Früchte zu erhaschen, dem wird dieser Garten niemals gehören. Er wird immer ein Gast bleiben. Ob er gebeten oder ungebeten ist, das entscheidet sein Benehmen.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 01. März 2017
    4.

    Christian,
    ich sehe das genauso, wie du!

    Im Übrigen sind die meisten Gärten mit einem Gartenzaun versehen.
    Auch, wenn dieser nur knöchel- oder kniehoch ist, hat ein Fremder
    nicht das Recht den Garten zu betreten. Und schon gar nicht,
    um dort Äpfel oder Kirschen zu mausen. Natürlich weiß
    ich auch, dass die Kirschen in Nachbars Garten immer
    süßer schmecken als die Eigenen.

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