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Beantwortet
Autor H. Vetter am 01. Oktober 2009
35452 Leser · 0 Kommentare

Wirtschaft

Kampf den Finanzspekulationen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich gehöre auch (in mehrfacher Hinsicht) zu den Opfern der derzeitigen Finanzkrise. Daher habe ich mir so meine eigenen Gedanken zur zukünftigen Vorbeugung solch' wirtschaftlicher Kalamitäten gemacht.

In den Medien wird ja z.Z. viel über die Begrenzung der Boni von Bankmanagern berichtet. Aber ich sehe das eher nicht als ein vorrangiges Problem zur Lösung oder gar Vorbeugung zukünftiger Finanzkrisen, die wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit in nicht all zu ferner Zukunft wieder auf uns zukommen werden.

Ich kann bis heute keine fundamentalen Sicherungsmassnahmen des volkswirtschaftlichen Geldkreislaufes, der wohl besser Kreditkreislauf heissen sollte, erkennen.

Da ich aber auch der Meinung bin, das die aktuelle Finanzkrise die wohl grösste wirtschaftliche Krise aller Zeiten ist, die ganz grundsätzliche Fragen unserer Gesellschaft aufwirft, möchte ich einige Vorschläge als Gegenmassnahmen machen. Dazu würde mich Ihre Sicht der Dinge interessieren.

Hier nun die Vorschläge zu Sicherungsmassnahmen gegen weitere zukünftige Finanzkrisen:

1. Nur die Notenbank bzw. Zentralbank (national & europäisch) sollen und müssen staatliche Institutionen sein und bleiben.

2. Es sollte der Grundsatz in die deutsche Verfassung geschrieben werden, das staatliche Beteiligungen an Banken so schnell wie möglich wieder in private Hände überführt werden müssen. Also effektiv ein Verbot von staatlichen Banken. Nur so ist zukünftig der Steuerzahler von inkompetenten Bankmanagern zu schützen!

3. Der Wertpapierhandel ist strengstens vom klassischen Bankgeschäft zu trennen. In diesem Punkte ist die USA weiter als Europa. Nur so ist das unkontrollierte Spekulantentum zumindest besser unter Kontrolle zu bekommen. Auch Europa braucht REINE Wertpapierbanken. Nur so ist der kleine Sparer (oft unsere Rentner) vor Inkompetenz der Bankmanager zu schützen.

4. Die Entkopplung von Chance (Zinseinnahmen) und Risiko (Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers) MUSS ein ein für alle mal BEENDET werden. Deshalb sollte zumindestens der Handel mit per Grundbuch gesicherten Krediten verboten werden.

5. Die Kreditvergebende Bank darf für einen einmal gewährten Kredit für die gesamte Laufzeit eine Refinanzierung (nach Ablauf der Zinsbindung) NICHT verweigern.

Zu Punkt 4:

Nur der Bankmitarbeiter, der den Kreditnehmer und sein zu finanzierendes Projekt persönlich kennt kann noch halbwegs sicher eine Risikoabschätzung für die Kreditvergabe vornehmen. Wird dieser Kreditvertrag gehandelt und wie in den USA geschehen zu Zertifikaten verwurstet, so ist eine realistische Risikoabschätzung nicht mehr möglich, wie ja insbesondere Bankmanager staatlicher Banken in Deutschland eindrucksvoll vorgeführt haben. Ex. Finanzminister Steinbrück hatte da schon die richtigen Worte für gefunden ...

Mit freundlichen Grüßen

H.J. Vetter

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 05. November 2009
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Vetter,

vielen Dank für Ihre Anfrage und ihre Vorschläge, auf die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin antworten.

Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009 beschreibt die Leitlinien für die Finanzmarktpolitik der neuen Bundesregierung. Deutschland soll danach – anknüpfend an die Ergebnisse der drei Weltfinanzgipfel – auf europäischer und internationaler Ebene eine Vorreiterrolle bei der Vermeidung zukünftiger Krisen wahrnehmen.

Es darf künftig keine Finanzmarktprodukte, keine Finanzmarktakteure und keine Finanzplätze geben, die nicht reguliert und beaufsichtigt sind. Vor allem sollen systemrelevante Finanzinstitute mit höheren Risiken stärker reguliert und beaufsichtigt werden.

In Zukunft sollen die Kapitalanforderungen an die Finanzinstitute, differenziert nach Risiko und Systemrelevanz, verstärkt werden. Systemrelevante Institute sollen nicht darauf hoffen können, dass bei einem Bankrott der Steuerzahler einspringt. Solche Institute sollen daher künftig vor Eintritt einer Insolvenz nachhaltig restrukturiert oder abgewickelt werden können, ohne den gesamten Finanzmarkt zu schädigen.

Die Koalitionspartner sprechen sich klar für das dreigliedrige Bankensystem von Privatbanken, Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen in Deutschland aus. Bürgerinnen und Bürger profitieren von dieser wettbewerbsintensiven Bankenlandschaft.

Die vorübergehende Beteiligung des Staates an Wirtschafts- oder Finanzunternehmen soll möglichst kurz bleiben. Die Koalitionspartner wollen die staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen überprüfen und nach Ablauf der Krise zügig beenden.

Die Bundesregierung will sich weiter unter anderem dafür einsetzen, dass alle alternativen Investmentfonds, zum Beispiel Hedgefonds, und deren Manager einem international abgestimmten Regelwerk unterworfen werden. Für so genannte „forderungsbesicherte“ Wertpapiere, die Banken zur Refinanzierung ihrer Kreditforderungen dienen, streben die Koalitionspartner einheitliche und transparente Standards an.

Für einen besseren Anlegerschutz gegen unseriöse Produktanbieter oder Falschberatung wollen die Koalitionspartner unter anderem die Produkt- und Vertriebshaftung verschärfen.

Außerdem sollen „Häuslebauer“, die ihr Immobiliendarlehen vertragsgemäß bedienen, stärkeren Schutz erhalten. Banken sollen künftig das Kreditverhältnis oder ihre Forderungen nicht mehr ohne Genehmigung der Darlehensnehmer an Unternehmen ohne Banklizenz abtreten dürfen.

Zum Koalitionsvertrag
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung