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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Klaus N. am 31. Januar 2008
12200 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Pflegestufe für geistig behinderte Menschen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

unser Sohn ist 25 Jahre alt.
Er ist von Geburt an geistig behindert.
Er kann weder lesen, schreiben noch rechnen.
Er hat die Merkzeichen: B, G und H im Schwerbehindertenausweis.
Auch hat er Probleme bei der Orientierung in der Stadt.
Er kann keine Behördengänge machen.
Beim Einkaufen kann er das Wechselgeld nicht zählen.
Er kann keine Sachen kaufen, kann keine Wäsche machen.
Kurz gesagt, er bedarf ständiger Aufsicht.

Im Jahr 2001 wurde ihm die Pflegestufe aberkannt, da die
Richtlinien für die Erlangung einer Pflegestufe verändert wurden.
Auch ein Widerspruch half nichts.

Mein Anliegen heute:

Warum werden geistig behinderte Menschen anders behandelt als körperlich behinderte Menschen?

Im Grundgesetz heißt es:

I. Die Grundrechte

Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Der letzte Satz stimmt dann ja nicht mehr, denn in Bezug auf die Pflegestufe wird unser Sohn benachteiligt.

Meine Frage: Warum wird das vom Staat geduldet ?

Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus N.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. März 2008
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Neudek,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zu Einzelfällen können wir in diesem Forum keine Stellung nehmen. Grundsätzlich gilt: Bisher erhält Leistungen der Pflegeversicherung nur, wer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens körperlich erheblich eingeschränkt ist. Deshalb werden geistig behinderte Menschen von der Pflegeversicherung oft nicht erfasst.

Mit der Reform der Pflegeversicherung wird sich das ändern. Auch Menschen, die wegen geistiger Behinderung besondere Betreuung und Zuwendung brauchen, erhalten dann Leistungen. Mit einer sogenannten Pflegestufe 0 können sie für Betreuung bis zu 2.400 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Ob die Voraussetzungen für die Pflegestufe 0 vorliegen, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.

Weitere Informationen rund um die Pflege erhalten Sie unter www.bmg.bund.de - Schwerpunkt Pflege.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung