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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Anne Jeziorski am 15. Januar 2008
14711 Leser · 0 Kommentare

Soziales

Zwangsverrentung

Sehr geehrte Frau Merkel,

mit der Agenda 2010 werden sich im Jahr 2008 Änderungen aus dem SGB II zu Ungunsten der Betroffenen (Hartz IV - Empfänger) ergeben.

Hier sehe ich aus verschiedenen Gesichtspunkten verfassungswidrige Vorgehensweisen wieder.

Die Zwangsverrentung ist ein Schritt in die falsche Richtung, denn die über 50 Jährigen werden automatisch in die Armut getrieben. Der Trend wird sich verschärfen. Die Möglichkeit, je wieder eine Arbeit aufnehmen zu können, schwindet. Die Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik sollten sich ihren Aufgaben bewusst werden.

Die Menschen werden frühzeitig entsorgt und die Regierung sorgt dafür, dass es den Menschen nicht besser, sondern schlechter geht.

Ein weiteres Kapitel um SGB II ist die menschenverachtende Kürzung bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt. Alleinerziehende werden allein dadurch krank, dass ihnen noch der Rest der Würde genommen wird.

Die Regelleistung zu kürzen, weil die Menschen im Krankenhaus liegen, ist m.E. verfassungswidrig. Denn mit welchem Recht wird die RL gekürzt, obwohl die Betroffenen das Essen im KH nicht veräußern können. Das wäre dann evtl. erklärbar für eine Kürzung (weil dadurch ein Wert erzielt wird, der in Geld umgewandelt würde). Es wäre wirklich an der Zeit, die Verschärfung der Hartz IV Gesetze zu stoppen und den Menschen reale Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu bieten.

Wie vereinbaren Sie mit Ihren Gewissen, dass die Armut in diesem Lande steigt?

Mit freundlichem Gruß

Anne Jeziorski

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 03. März 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Jeziorski,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zu vielen der Themen, die Sie ansprechen, haben wir bereits Stellung genommen. Ihren Vorwurf, diese Regierung treibe Menschen in die Armut, können wir nicht akzeptieren. Die Bundesregierung setzt sich gerade dafür ein, dass Ältere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten und nicht aus dem Arbeitsleben gedrängt werden. Mit Maßnahmen wie der Initiative 50plus – über die wir hier bereits geschrieben haben – wurden allein bis Ende März 2007 mehr als 12.000 ältere Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert.

Der Begriff „Zwangsverrentung“ ist falsch und irreführend. Vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob ein Rentenantrag gestellt werden kann. Findet ein älterer Arbeitsuchender keine Arbeit, so kann eine Grundsicherung für Arbeitsuchende nur dann geleistet werden, wenn Hilfebedürftigkeit festgestellt wird. Dabei greift die Grundsicherung nachrangig. Nur derjenige erhält eine steuerfinanzierte staatliche Fürsorgeleistung, wer seinen Lebensunterhalt und den der weiteren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft nicht selbst decken kann oder entsprechende Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts nicht von anderen erhält. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist deshalb erst dann zu leisten, wenn die Bedarfsgemeinschaft alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung