Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Christina Kremer am 06. Januar 2008
17129 Leser · 0 Kommentare

Umwelt und Tierschutz

Validierungspflicht tierversuchsfreier Methoden

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

entgegen den Beteuerungen und Absichtserklärungen der Bundesregierung ist die Zahl der Tierversuche in 2007 so hoch wie nie - mit steigender Tendenz. Und das, obwohl immer wieder erklärt wird, dass man sich nach Kräften bemüht, Tierversuche durch tierversuchsfreie Methoden ersetzen zu wollen.

Hierzu hätte ich eine Frage:

Warum ist eine Validierung für Tierversuche gesetzlich nicht vorgeschrieben, während dies für tierversuchsfreie Methoden sehr wohl der Fall ist? Die Aussagekraft von Tierversuchen wurde und wird weder von der Politik noch der Wissenschaft in Frage gestellt, während der Prozeß der Validierung für tierversuchsfreie Methoden zum Teil Jahre benötigt. Dies läßt alle Beteuerungen, man wolle die Tierversuche reduzieren, als bloßes Lippenbekenntnis erscheinen.

Für eine Antwort (ohne die Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen - die sind bekannt - ) wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Kremer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. Januar 2008
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Ersatz von Tierversuchen ist für die Bundesregierung in der Tierschutzpolitik ein Thema von großer Bedeutung. Dem sogenannten 3R-Prinzip (Refine, Reduce, Replace; Russel und Burch 1959) folgend, wird alles getan, um Tierversuche zu verbessern, zu reduzieren oder zu ersetzen.

Grundsätzlich lässt sich nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft, trotz des vermehrten Einsatzes von Alternativmethoden, leider noch nicht völlig auf Tierversuche verzichten. Tierversuche dürfen jedoch, wie Sie wissen, nur durchgeführt werden, wenn sie für einen im Tierschutzgesetz aufgeführten Versuchszweck unerlässlich sind, im Hinblick auf die angestrebten Ergebnisse ethisch vertretbar sind und der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren zu erreichen ist.

Nicht zutreffend ist allerdings Ihre Feststellung, eine Validierung sei „für Tierversuche gesetzlich nicht vorgeschrieben, während das für tierversuchsfreie Methoden sehr wohl der Fall ist“. Im Jahr 2005 haben sich sämtliche OECD-Mitgliedsstaaten nach zehnjähriger Arbeit in Expertengruppen darauf geeinigt, dass die Anforderungen, die im Rahmen der Validierung von tierversuchsfreien Methoden entwickelt worden sind, grundsätzlich und ausnahmslos auch für alle neuen Tierversuche gelten (und zwar im Bereich des menschlichen Gesundheitsschutzes gleichermaßen wie im Bereich des Schutzes der Umwelt). Diese Anforderungen sind im OECD Leitfaden Nr. 34 “Guidance Document on the Validation and International Acceptance of new or updated Test Methods for Hazard Assessment” verbindlich definiert:

http://www.olis.oecd.org/olis/2005doc.nsf/LinkTo/NT00002E...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung