Sehr geehrte Frau Dr. Weidenbruch,
die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen mit mehr als 50 m Gesamtbauwerkshöhe erfolgt bundeseinheitlich nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) und den dazu erlassenen Verordnungen. Das Genehmigungsverfahren selber erfolgt nach § 10 BImschG und der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV). Grundsätzlich besteht für den Antragsteller ein Anspruch auf Genehmigung, wenn alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt werden. Wirtschaftliche Aspekte sind hierbei kein Prüfkriterium.
Die standortbezogenen durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten und die Kapitalkosten für ein Windenergieanlagenprojekt sind im Übrigen nur zwei von vielen weiteren Kriterien, die bei einer Investitionsentscheidung berücksichtigt werden sollten. Die tatsächlichen Investitionskosten, die Betriebskosten und die voraussichtliche Vergütungsdauer und-höhe des erzeugten Stroms nach dem EEG sind mindestens genauso relevant.
Die voraussichtliche Vergütungsdauer und deren Höhe ist im Übrigen vom Verhältnis des standortbezogenen Ertrages eines bestimmten Windenergieanlagentyps bezogen auf den rechnerisch ermittelten Ertrag desselben Windenergieanlagentyps an einem Referenzstandort mit festgelegten Parametern abhängig.
Wie Sie der nachstehenden Tabelle aus dem vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entnehmen können, erhält eine Windenergieanlage, deren tatsächlicher Ertrag nur 80 % des rechnerisch ermittelten Referenzertrages entspricht, über 20 Jahre eine Vergütung, die der Anfangsvergütung entspricht. Diese liegt bei 8,9 Ct/kWh.
Umgekehrt verkürzt sich der Zeitraum, in denen die Anfangsvergütung gezahlt wird umso mehr, wie der tatsächliche Windenergieanlagenstandort den rechnerisch ermittelten Referenzertrag erreicht oder ihn gar überschreitet.
Verhältnis von Ertrag und Referenzertrag | Zeitraum der Anfangsvergütung |
---|---|
80 Prozent | 240 Monate |
90 Prozent | 192 Monate |
100 Prozent | 143 Monate |
110 Prozent | 116 Monate |
120 Prozent | 88 Monate |
130 Prozent | 60 Monate |
140 Prozent | 60 Monate |
150 Prozent | 60 Monate |
Standorte, die noch weniger Ertrag „erwirtschaften“, als 80 % des rechnerisch ermittelten Referenzertrages, erhalten nun keineswegs eine längere Vergütungszeit oder eine höhere Vergütung (Siehe auch nachstehende Grafik)
Folglich wird sich ein Investor genau überlegen, ob er an sehr windschwachen Standorten eine Windenergieanlage wirtschaftlich betreiben kann.
Als weitergehende Information möchte ich auf die Studie der Deutsche WindGuard GmbH „Kostensituation der Windenergie an Land in Deutschland“ vom November 2013 verweisen. Nachstehend der Link:
http://www.wind-energie.de/sites/default/files/download/p...
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper
Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
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