Sehr geehrter Herr Backes,
die Frage, ob Kleinstwindkraftanalgen genehmigt werden müssen oder nicht, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Derzeit ist in der Brandenburgischen Bauordnung eine Genehmigungspflicht für die angesprochenen Anlagen vorgesehen. Die Bauordnung ist ein Gesetz, das nur vom Landtag geändert werden kann. Eine solche Änderung der Bauordnung setzt ein umfangreiches Verfahren der fachlichen und politischen Willensbildung voraus. Denn es geht nicht allein um die Genehmigungsfreiheit für kleine Windkraftanlagen, sondern um eine grundsätzlichere Überarbeitung dieses Gesetzes. Der Landtag Brandenburg hat bisher keine Beschlüsse gefasst, die Änderung der Bauordnung in der laufenden Legislaturperiode durchzuführen. Ob und wann der neue Landtag über eine Änderung der Bauordnung beschließt, ist seine Entscheidung und bleibt insofern abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Enneper Abteilungsleiter Wirtschafts- und Energiepolitik Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
des Landes Brandenburg
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