Der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht oder bewertet werden. Bereits veröffentlichte bzw. beantwortete Beiträge stehen jedoch auch weiterhin zur Information zur Verfügung.

Beantwortet
Autor Robert Matuschek am 01. September 2009
9072 Leser · 153 Stimmen (-0 / +153)

Aktuelles

Beeinflussung der Wahlergebnisse durch Twitter?

Sehr geehrter Herr Lammert,

wieso halten Sie die vorzeitige Veröffentlichung von Wahlergebnissen auf Twitter für bedenklich? Müssten dann nicht sämtliche Wahlprognosen verboten werden? Der Einfluss, den vorzeitig auf Twitter veröffentlichte Wahlergebnisse auf die Bürger haben könnten, kann kaum größer sein. Beruht nicht auch der gesamte Wahlkampf der Parteien in gewisser Weise in einer solchen Einflussnahme auf die Bürger?

Wenn die Regierung schlicht eine Ordnungswidrigkeit befürchtet, indem Wahlergebnisse „unerlaubt“ auf Twitter publiziert werden, sollten sich die Zuständigen vielleicht Gedanken darüber machen, die Gesetzeslage den Umständen entsprechend anzupassen. Was spricht gegen einen transparenten Wahlvorgang im 21. Jahrhundert? Früher oder später wird sich das technisch ohnehin nicht mehr verhindern lassen.

Ich sehe im Übrigen die Transparenz bei Angeboten wie Twitter eher positiv. Die Bürger könnten dadurch ebenso und erst recht zum Wahlgang animiert werden. Wenn alle gleichermaßen Zugang zum selben Wissen haben und sich darüber öffentlich austauschen können, erledigt sich die Befürchtung, dass bestimmte Wählergruppen in irgend einer Weise "beeinflusst" werden könnten. „Einflussnahme“ hat in diesem Kontext immer etwas mit „Nicht-Besser-Wissen“ zu tun. Wähler, die wissen wen und warum Sie wählen, werden sich kaum durch irgendwelche Tweets in ihrem Wahlverhalten beeinflussen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Matuschek

+153

Über diesen Beitrag kann nicht mehr abgestimmt werden, da er bereits beantwortet wurde.

Antwort
aus dem Bundestag am 23. Oktober 2009
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Matuschek,

Twitter birgt die Gefahr, dass Ergebnisse von Nachwahlbefragungen oder Hochrechnungen vor Schließung der Wahllokale an die Öffentlichkeit gelangen. Dies ist aber nach dem Bundeswahlgesetz mit gutem Grund verboten. Es soll verhindert werden, dass Wähler durch Stimmungsbilder (auch manipulierter Art) beeinflusst werden. Gerade bei einem offenen Medium wie Twitter, bei der jede und jeder Zahlen in die Welt setzen kann, sind auch gezielte Kampagnen denkbar, um unentschlossene Wähler noch in die eine oder andere Richtung zu drängen. Dass diese Befürchtung nicht aus der Luft gegriffen ist, hat man bei der Bundestagswahl sehen können: Der Bundeswahlleiter hat am 27. September die Twitter-Einträge verfolgt. Dort erschienen nach Angabe seines Büros mehr als tausend Einträge mit Prognosen, die angeblich auf Zahlen der Umfrageinstitute beruhten. Das erzeugte vermutlich weniger Transparenz als Verwirrung.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation