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Beantwortet
Autor bernd tausch am 24. März 2010
7942 Leser · 62 Stimmen (-0 / +62)

Aktuelles

Kostenloses Nahverkehrsticket für Hartz 4 Empfänger

Steusenkung durch Hartz 4 Empfänger

Sehr geehrter Herr Dr. Lammert,

Ihnen ist sicherlich bekannt das Berlin 3,4 Mio.? Hamburg ca. 2Mio. ? an Steuergeldern aufgebracht werden um müssen um permanente Schwarzfahrer in der Haft zu unterbringen. Ein sehr großer Anteil der Inhaftierten sind Hart 4 Empfänger. Die Zahlen in Bayern bewegen sich im ähnlichen Rahmen sind mir aber nicht im Detail bekannt.

Es geht mir nicht darum eine weitere Diskussion über die Höhe der Bezüge ins Leben zu rufen. Fakt ist, bekommt ein Hart 4 Empfänger eine Einladung von z.B. der ARGE muss er diesen wahrnehmen um keine Einschränkungen der Bezüge zu riskieren. Nur Ende des Monats ist es bei Hartz 4 Empfängern verhältnismäßig mau in der Haushaltskasse. Also wird schwarzgefahren (was ich persönlich nicht gutheiße), erwischt, bei wiederholten Male eine Geldstrafe kassiert und landet bei nicht bezahlen letztendlich in Haft.
Ein Tag Haft kostet den Staat ca. 133€ pro Häftling.
Jede Behördenein-/ Vorladung erfolgt in schriftlicher Form. Dieses Dokument könnte (für den entsprechenden Tag) als Tagesticket für den Nahverkehr gelten. Die Nahverkehrgesellschaften würden den ev. Umsatzverlust kaum spüren da die Leute sowieso schwarzfahren würden. Es würde sogar für einen Imagegewinn sorgen und somit die Fahrgäste dazu motivieren die sonstigen Tickets öfter zu bezahlen. Der Staat würde deutlich weniger Steuergelder für inhaftierte Schwarzfahrer aufbringen müssen.

Warum gelten schriftliiche Behördenladungen nicht als Tagesticket im Nahverkehr.

MfG,
Guido Münster

+62

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Antwort
aus dem Bundestag am 06. Mai 2010
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Münster,

Ihren Vorschlag haben wir mit Interesse gelesen. Leider können wir weder die von Ihnen genannten Zahlen bestätigen noch beurteilen, ob sich durch Ihren Vorschlag tatsächlich Einsparungen realisieren ließen. Der Deutsche Bundestag ist für Ihren Vorschlag auch nicht der richtige Adressat, denn über ermäßigte Tarife oder gar kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs entscheiden Länder bzw. Kommunen zusammen mit den Verkehrsgesellschaften. So hat etwa das Land Berlin nach Verhandlungen mit den Berliner Verkehrsbetrieben und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg 2005 ein Sozialticket eingeführt, das unter anderem Empfängern von Arbeitslosengeld II zur Verfügung steht. In der Regel werden solche ermäßigten Tarife für bestimmte Bevölkerungsgruppen subventioniert, also von der öffentlichen Hand bezuschusst.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer Anregung an die entsprechenden Landtage zu wenden. Im Folgenden die Kontaktdaten der Petitionsausschüsse des Berliner Abgeordnetenhauses und der Hamburgischen Bürgerschaft:

Abgeordnetenhaus von Berlin
Petitionsausschuss
10111 Berlin
Telefon: 030/2325-1470, -1471, -1472, -1473, -1474
Telefax: 030/2325-1478

Eingabendienst
Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft
Schmiedestraße 2
20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-1324
Telefax: 040/42831-1653

Noch ein Hinweis: Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wurde – sei es wegen wiederholten Schwarzfahrens oder wegen anderer Delikte – diese Strafe aber nicht zahlen kann, muss nicht zwangsläufig in Haft. In den meisten Bundesländern besteht seit langem die Möglichkeit, stattdessen gemeinnützige Arbeit zu leisten und so der Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen. Diese Regelungen haben – wie auch Ihr Vorschlag – unter anderem zum Ziel, durch Haftvermeidung Kosten zu sparen.

Mit freundlichen Grüßen
Abteilung Presse und Kommunikation