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Beantwortet
Autor Karl Lange am 26. Juli 2007
16691 Leser · 444 Stimmen (-149 / +295)

Gesetzgebungsverfahren

Spiegel-Kritik

Sehr geehrter Herr Lammert,

beispielsweise im Spiegelartikel http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,494370,00.html wird kritisiert, dass Sie das Gesetz zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften verzögert und aufgeweicht hätten.

Wie reagieren Sie auf diese Vorwürfe?

MfG
Lange

+146

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Antwort
aus dem Bundestag am 16. September 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrter Herr Lange,

Mit Entscheidung vom 4. Juli 2007 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die von den Antragstellern gerügten Neuregelungen in den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen verfassungsgemäß sind. Unmittelbar nach Urteilsverkündung, also am 5. Juli 2007, sind die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anzeigen der Mitglieder des Deutschen Bundestages nach Maßgabe der Verhaltensregeln auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden.

Sie weisen zum einen auf Kritik hin, derzufolge der Bundestagspräsident die Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten verzögert haben soll, indem er die Veröffentlichung zuvor bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt hatte. Diese – vorläufige – Entscheidung war allerdings sachgerecht. Denn eine Veröffentlichung der Angaben von Bundestagsabgeordneten wäre aus damaliger Sicht möglicherweise eine Rechtsverletzung gewesen. Entsprechend hat der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Hassemer den Bundestagspräsidenten ausdrücklich für seinen „umsichtigen Umgang“ mit dieser Materie gelobt.

In dem von Ihnen genannten Spiegel-Artikel wird zum anderen die Veröffentlichungspraxis in Bezug auf Rechtsanwälte kritisiert, die in einer als Gesellschaft organisierten Sozietät tätig sind. Dabei geht es um einen ganzen Fragenkomplex und mehrere ineinandergreifende Regelungen. Das Bundesverfassungsgericht weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass die im Parlament beschlossenen Verhaltensregeln und die Ausführungsbestimmungen zunächst anzuwenden seien, um Erfahrungen zu sammeln. So soll eine Überprüfung der Bestimmungen im Lichte der dabei gewonnenen Erkenntnisse ermöglicht werden. Hierbei werden auch Überlegungen anzustellen sein, ob und an welcher Stelle Klarstellungen, Ergänzungen oder Korrekturen der Verhaltensregeln, der entsprechenden Ausführungsbestimmungen oder der Verwaltungspraxis nötig erscheinen und wie sie gegebenenfalls im parlamentarischen Konsens umgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen