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Beantwortet
Autor Renate Wagner am 30. Juli 2007
17033 Leser · 408 Stimmen (-138 / +270)

Deutscher Bundestag allgemein

Rauchverbot im Bundestag

Hallo Herr Lammert,

Die Debatte über die Einführung eines Rauchverbots in Kneipen etc. ist nun weitgehend vom Tisch und die Länder sind dabei, entsprechende Bestimmungen umzusetzen.
Wie sieht es mit einem Rauchverbot im Deutschen Bundestag aus? Was ist die vorherrschende Einstellung der Parlamentarier? Hat tatsächlich ein Umdenken stattgefunden? Was ist Ihre Meinung / Ihr Fazit zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen, Renate Wagner

+132

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Antwort
aus dem Bundestag am 08. Oktober 2007
Bundestagspräsident

Sehr geehrte Frau Wagner,

das vom Parlament beschlossene und am 1. September in Kraft getretene Rauchverbot für öffentliche Gebäude des Bundes gilt selbstverständlich auch in allen Gebäuden des Bundestages – und zwar für alle Abgeordnete, Mitarbeiter, Besucher usw. Bundestagspräsident Dr. Lammert hat in einem Schreiben an alle Mitglieder des Bundestages Ende August ausdrücklich auf den Stichtag 1. September und auf mögliche Sanktionen hingewiesen, falls gegen das Verbot verstoßen wird. Dazu gehört unter anderem ein mögliches Bußgeld. Wie hoch dieses genau ausfallen wird, wird derzeit noch beraten.

Mit freundlichen Grüßen