Sehr geehrter Herr Heins,
vielen Dank für Ihren Beitrag auf unserer Bürgerdialogplattform zu dem ich gerne Stellung nehme. Wir haben in dem von Ihnen genannten Sinne gehandelt: so nennt die Präambel des Hessischen Energiegesetzes die Steigerung der Energieeffizienz und die Verbesserungen der Einsparungen als wichtige Elemente des Umbaus unseres Energiesystems.
Dabei schreibt das Gesetz unter anderem die Vorbildfunktion der Landesregierung bei landeseigenen Gebäuden und die damit verbundenen Sanierungsziele sowie bei Beschaffungen als Selbstverpflichtung fest und verpflichtet das Land, in Zukunft im Rahmen bestehender Beteiligungs- und Mitgliedschaftsrechte auf eine Einhaltung der Ziele des Gesetzes hinzuwirken.
Mit dem Energie-Effizienzprogramm und dem Projekt „CO2-neutrale Landesverwaltung“ unter Federführung des Hessischen Ministeriums der Finanzen soll die jährliche energetische Sanierungsquote im Gebäudebestand des Landes perspektivisch auf mindestens 2,5 bis 3 Prozent gesteigert werden.
In den kommenden Jahren sollen hierzu insgesamt 160 Millionen Euro in die energetische Sanierung der vom Hessischen Immobilienmanagement betreuten Landesliegenschaften investiert werden.
Auch im Bereich der Mobilität nimmt die Landesregierung ihre Vorbildfunktion wahr: Im Rahmen der „e-Beschaffungsinitiative Hessen“ werden der Hessischen Landesverwaltung derzeit 42 Elektro-Fahrzeuge zur Verfügung gestellt; im Laufe dieses Jahres sollen weitere 25 dazukommen.
Für Maßnahmen und Projekte im Bereich der Elektromobilität ist zwischen 2013 und 2015 die Bereitstellung von 6,5 Millionen Euro vorgesehen.
Die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in Energiesparfragen hat in Hessen schon lange Tradition: Seit 2001 gibt es mit der Hessischen Energiesparaktion ein funktionierendes, erprobtes und erfolgreiches Instrument, um Tipps und Tricks für Energieeinsparung bei Alt- und Neubauten zu kommunizieren.
Um darüber zu informieren, welche Förderungen bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können, wurde im Internet (www.energieland.hessen.de) ein Förderkompass eingerichtet.
Im letzten Jahr wurde darüber hinaus mit dem RKW Hessen unsere Initiative für Energieberatung im Mittelstand gestartet, durch die die bestehenden Beratungsangebote zur Energieeinsparung bei den Unternehmen bekannter gemacht werden sollen. Die Landesregierung fördert die Initiative mit 600.000 Euro über drei Jahre.
Auch mit der Wissenschaft steht die Landesregierung in engem Kontakt, um Fortschritte in der industriellen Energieeffizienzforschung möglichst schnell zur Umsetzung in den hessischen Betrieben zu bringen.
In diesem Zusammenhang bedauere ich daher auch sehr, dass die Gesetzesinitiative des Bundes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden auf Grund des Widerstandes SPD-geführter Länder im Vermittlungsausschuss des Bundesrates gescheitert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lucia Puttrich
Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz
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