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Beantwortet
Autor Alexander Siegel am 29. März 2019
8746 Leser · 6 Stimmen (-0 / +6)

Projekt: ALEGrO

A-Nord; Trassenabschn. 177 Nordhorn Stadtflur/Feldflur

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie gerne nochmals zum gegenwärtigen Sachstand A-Nord befragen, nachdem meine letzte Anfrage noch keine verbindliche Beantwortung ihrerseits zugelassen hat.

Wie verbindlich ist die Verlegung von Erdkabeln am Wohngebiet Nordhorn Stadtflur/Feldflur (Trassenabschnitt 177 bzw. Alternative 173)?

Können Sie ausschließen, dass letztlich doch auf eine Freileitung in diesem Bereich zurückgegriffen wird bzw. die bereits vorhandene Freileitungstrasse (Ihr Stichwort: sehr positives Bündelungs-potenzial mit vorhandenen Freileitungsmasten!!!!) mitgenutzt wird?
In Ihren A-Nord Antragsunterlagen wird nur für Abschnitt A der Erdkabelvorrang angegeben für den Trassenabschnitt 177 (Abschnitt C) wird nichts beschrieben!!
Vielen Dank für Ihre Information.

Mit freundlichen Grüßen

K.A. Siegel

+6

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Antwort
von Jonas Knoop am 16. April 2019
Jonas Knoop

Sehr geehrter Herr Siegel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Abschnitte 177 bzw. 173 sind mögliche Varianten für den festzulegenden Trassenkorridor von 1.000 Meter Breite. Ebenso gibt es in der Region aber auch noch andere Alternativen, um den Raum zu queren, bspw. weiter östlich an Bad Bentheim, Schüttorf und Emsbüren vorbei. Welches der Segmente am Ende für den Gesamtkorridor zwischen Emden Ost und Osterath ausgewählt wird, entscheidet die Bundesnetzagentur voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020.

Eine Freileitung ist ausgeschlossen. A-Nord wird zu 100 Prozent als Erdkabeltrasse ausgeführt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Jonas Knoop,
Projektsprecher