Sehr geehrte Frau Franken,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dass Sie sich durch die Medienberichterstattung zur Konverterstandortsuche im Rhein-Kreis Neuss verunsichert fühlten, bedauern wir. Seitens Amprion haben wir in den vergangenen Jahren das Standortsuchverfahren für den Konverter transparent geführt und Dialogveranstaltungen vor Ort angeboten. Wir haben stets deutlich gemacht, dass keinerlei gesundheitliche Risiken von der Konverteranlage ausgehen. Zudem haben wir seit 2014 unsere Präferenz für die Dreiecksfläche in Kaarst für den Bau des Konverters betont, die wir auch bereits erworben haben. Nach wie vor setzen wir uns für die dortige Realisierung ein. Gohr hingegen war nie „erster Standort“ für uns.
Entschädigungen sind im Stromnetzausbau beim Kauf von Grundstücken zur Realisierung von Umspannanlagen auf diesen Grundstücken oder für die Nutzung von Grundstücken zum Beispiel für den Bau von Strommasten üblich. In Ihrem Fall gibt es leider keinen Anspruch auf Schadensersatz.
Wir bedauern, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen,
Joëlle Bouillon
Projektsprecherin