Sehr geehrte Nutzerinnen und Nutzer, der Betrieb der Plattform wurde eingestellt. Es können daher hier leider keine weiteren Beiträge veröffentlicht werden. Die Beantwortung ist geschlossen. Nutzen Sie bei Fragen an das BMELV gerne künftig die Internetseite des BMELV: www.bmelv.de

Archiviert
Autor Martin Kotz am 29. Dezember 2009
7835 Leser · 32 Stimmen (-6 / +26)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

kennzeichnung der inhaltsstoffe bei pflegeprodukten

Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich hätte eine frage zu der kennzeichnung der inhaltsstoffe bei pflegeprodukten und lebensmitteln:

warum müssen(!) die zutaten und inhaltsstoffe bei lebensmitteln in deutsch angegeben werden, egal aus welchem land sie kommen, und die inhaltsstoffe von pflegeprodukten wie shampoos, cremes und duschgels nicht? diese stehen zu 90% auf englisch darauf. ich würde gerne wissen was ich auf meinen körper reibe.

warum wird bei solchen dingen eine ausnahme gemacht? nicht jeder ist chemiker und kennt die ganzen englischen inhaltsstoffe. zum anderen wäre es für allergiker einfacher herauszufinden ob das pflegeprodukt für sie geeignet ist oder nicht.

bitte frau ministerin, sorgen sie für eine einheitliche kennzeichnung von inhaltsstoffen und zutaten in einer sprache die alle verstehen.

vielen dank

martin kotz

+20

Die Abstimmung ist geschlossen, da der Beitrag bereits archiviert wurde.