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Autor serge keutcha am 23. September 2010
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Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Handyverträge

Sehr Geehrte Frau Ministerin, Aigner
ich habe eine Frage an Sie, un würde mich sehr auf ein Antwort freuen.
Bei einem Flat rate Handyvertrag wie Base 5, Verpflichtet man sich als Kunde einen Festen Betrag 24 Monate lang zu zahlen und die Firma ihrerseits ist verpflichtet 24 Monate eine Gegenleistung bereitzustellen.
bei eine Zahlungsverzögerung des Kunde, kündigt die Firma den gesamten Vertrag und fordert den Rest Betrag.
Meine Frage: Wenn die Telefonfirma das recht den Vertrag
einseitig zu Kündigen und den Restbetrag zu fordern hat, und mann als Kunde so oder so für den gesamten Laufzeit zahlen muss,
Warum sollte mann als Kunde keinen Einspruch auf die gesamte Gegenleistung haben?.
Warum Frau Ministerin muss man 24 Monatige Telefon
Verträge abschließen?
Mit Freundlichen Grüße
Serge Keutcha

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