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Beantwortet
Autor Karl Braun am 14. Dezember 2009
12566 Leser · 42 Stimmen (-3 / +39)

Verbraucherschutz und Verbraucherrechte

Abzocke durch Banker und Vermittler

Sehr geehrte Frau Aigner,

was wäre, wenn - ähnlich wie bereits in Großbritannien - die Verprovisionierung von Finanzprodukten per Gesetz verboten wäre? Es dürften also keine Zahlungen von einem Anbieter (Emittent, Fondsgesellschaft, ...) eines Produktes zum Verkäufer dieses Produktes fließen.

Die Konsequenz wäre sehr einfach: Finanzprodukte wären fairer gepreist als bisher, die Vermittler und Banken können dennoch über Honorare verdienen.

Ausserdem würde es der Bezeichnung "Berater" eher entsprechen, ein den Bedürfnissen des Anlegers und weniger des provisionsgetriebenen Vertriebsmenschen passendes Produkt zu unterbreiten.

Nebenbei können auch "Kleinsparer" Produkte besser miteinander vergleichen, da eben versteckte Provisionen wegfallen und die Transparenz und Verständlichkeit gefördert wird.
Letztlich wird auch dadurch die Eigenverantwortlichkeit der Käuferschicht erhöht und man muss nicht wegen jeder Kleingikeit hinterherregulieren oder klagen und gegenklagen ... Wahrscheinlich werden eben einige Kleinsparer die hohen Honorare nicht aufbrignen, weswegen sie sich selber informieren und dadurch weiterbilden.

Dann würde auch Ihre Hausbank Sie nicht mehr länger über den Tisch ziehen ;-)

Danke und Grüße,

Karl Braun

+36

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Antwort
von Ilse Aigner am 18. Januar 2010
Ilse Aigner

Sehr geehrter Herr Braun,

ein wie von Ihnen angesprochenes Provisionsverbot besteht in Großbritannien derzeit nicht. Die dortige Finanzaufsichtsbehörde FSA hat allerdings einen Diskussionsprozess eingeleitet, in dem ein Provisionsverbot für Investmentprodukte ein Kernelement bildet. Dieser Diskussionsprozess wird von meinem Haus intensiv beobachtet und bei unserer Meinungsbildung berücksichtigt.

Ich sehe die Honorarberatung allerdings auch als einen sinnvollen Weg an, um Interessenkonflikte zwischen dem Vergütungsinteresse des Vermittlers und dem Interesse des Verbrauchers, das passendste Produkt zu erhalten, auszuschließen.

Außerdem müssen die Kunden die wesentlichen Bestandteile einer Kapitalanlage, insbesondere Risiko, Rendite sowie sämtliche Kosten und Provisionen einschließlich Rückvergütungen schnell erkennen können. Mein Ministerium hat deshalb mit Hilfe von Experten das Muster eines Produktinformationsblattes für Geldanlageprodukte entwickelt, das ich am 23. Juli 2009 im Rahmen eines Fachgesprächs mit Verbänden vorgestellt habe. Sie können das Infoblatt im Internetauftritt des BMELV herunterladen unter www.bmelv.de/produktinformationsblatt. Ich habe die Finanzbranche aufgefordert, entsprechende Produktinformationsblätter auf freiwilliger Grundlage einzusetzen. Dies stößt auf zunehmend positive Resonanz.

Im Rahmen der Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen setze ich mich für eine umfassende Lösung zum Anlegerschutz ein. Sie finden weitere Informationen dazu im Internetangebot meines Hauses unter http://www.bmelv.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/Ve....

Mit freundlichen Grüßen

Bundesministerin