Sehr geehrter Herr Hoffmann,
auch ich halte das mutwillige Anhalten von Rolltreppen und Fahrstühlen nicht für ein Kavaliersdelikt. Diejenigen, die dies tun, verkennen, dass es Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die auf diese technischen Hilfen angewiesen sind. Auch die die BVG sieht das so. Ich weiß, dass die Verantwortlichen verschiedene technische, personelle und rechtliche Maßnahmen ergriffen haben, um dem Problem zu begegnen: Bereits heute sind viele Rolltreppen mit einer Software zur „Selbstüberprüfung mit Wiedereinschaltung“ ausgestattet. Weitere Rolltreppen werden folgen. Sofern diese Rolltreppen frei von Personen oder Fremdkörpern sind, erfolgt nach einer Notbremsung einer Rolltreppe eine selbständige Wiedereinschaltung.
Darüber hinaus geht die BVG in Schulen, um den Schülerinnen und Schülern das richtige Verhalten in Bussen und Bahnen, aber auch auf den Bahnsteigen und in den Bahnhöfen, zu vermitteln. Im Rahmen dieser Verkehrserziehung werden Schülerinnen und Schüler sensibilisiert für die Notwendigkeit des Funktionierens von Rolltreppen und Fahrstühlen. Zudem werden sie auf die Bußgeldvorschriften bei mutwilligem Anhalten aufmerksam gemacht. Und: die Taten werden auch wirklich geahndet. Wenn Mitarbeiter der BVG ein missbräuchliches Anhalten von Rolltreppen oder Fahrstühlen feststellen, wird entsprechend den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes sofort ein Bußgeld i.H.v. 15,- € erhoben.
Sie sehen, das Problem ist erkannt. Die BVG selbst ist sensibilisiert, sensibilisiert ihrerseits aber auch die Jugendlichen, die Bedürfnisse anderer Fahrgäste der BVG zu achten. Und nicht zuletzt sollten – damit so etwas gar nicht erst passiert - auch die Eltern mehr ihrer Verantwortung gegenüber ihren Kindern nachkommen.
Harald Wolf
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