Sehr geehrter Herr Grotegerd,
hier liegt offenbar ein Missverständnis vor. Natürlich hat eine Onlinepetition Aussagekraft. Ich habe auch gesagt, die Petition ist ein Zeichen gelebter Demokratie. Wenn 135000 Internetnutzer in wenigen Wochen eine Petition unterstützen, ist das ein Wort, das ich ernst nehme. Daneben gibt es aber auch andere demokratische Prozesse, die ebenfalls Respekt verdienen, z.B. wenn von Millionen Bürgerinnen und Bürgern gewählte Parlamentarier in einem Bundestagsausschuss über ein Gesetz beraten und wenn schließlich eine große Mehrheit der Volksvertreter ein Gesetz beschließt, das die Unterzeichner der Petition verhindern wollten. Die Bundesregierung hat die Petition ernst genommen und ist in dem überarbeiteten Gesetzentwurf viele Hinweise und Bedenken der Petitionsunterstützer eingegangen. Denken Sie nur daran, dass ein Expertengremium eingerichtet wird, das Einsicht in die Sperrlisten des BKA nehmen kann. Der Grundsatz Löschen vor Sperren ist im Gesetz verankert. Im Interview ging es an der von Ihnen zitierten Stelle um etwas ganz anderes. Die Unterzeichner der Petition sagen, wir wollen keine Sperren. Sie zeigen aber selbst keine Alternative auf, wie der ungehinderte Zugang zu Bildern vergewaltigter Kinder gestoppt werden kann, wenn man an die Server selbst nicht herankommt, weil die in Ländern stehen, die der Verbreitung von Kinderpornografie keinen Riegel vorschieben wollen. Wenige Klicks reichen, um zu dokumentieren, dass man gegen ein Gesetz ist. Das ist auch völlig in Ordnung. Ein Staat kann jedoch beim Kampf gegen Kinderpornografie aber nicht an dieser Stelle stehen bleiben. Wenn die Sperren die strafbare Verbreitung von Kinderpornografie nie ganz verhindern können, so können sie sie doch erschweren, wie das bei etlichen unserer Nachbarländer bereits seit vielen Jahren normales Alltagsgeschäft ist. Das tun wir jetzt.
Mit freundlichen Grüßen