Sehr geehrter Herr Huber,
wie bei der vorigen Antwort möchte ich noch mal voranstellen, dass für mich als Familienministerin der Jugendschutz Vorrang vor anderen Interessen haben muss. Sie beklagen, dass Sie auch als Erwachsener in Deutschland häufig nur „entschärfte“ Spielversionen erhalten und führen das auf Jugendschutzvorschriften zurück. Das ist nur zum Teil richtig. Für Computerspiele, die sich ausschließlich an Erwachsene richten, gibt es, was den Inhalt angeht, allein das Strafgesetzbuch als gesetzliche Grenze. Das heißt, verboten ist zum Beispiel, was „gewaltverherrlichend“ ist oder Nazi-Gedankengut verbreitet. Sie werden mir sicher zustimmen, dass solche Schranken (die nicht alle Länder kennen) sinnvoll und notwendig sind. Davon abgesehen steht es den Spiele-Anbietern vollkommen frei, mit welchen Versionen sie den deutschen Markt beliefern. Dass sie in der Praxis häufig Spiele „entschärfen“, ist letztlich ihre eigene Entscheidung. Denn unter der Ladentheke oder in Räumen, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben, dürften sie durchaus ungeschnittene Spiele exklusiv für erwachsene Fans wie Sie anbieten. In Deutschland gibt es keine Zensur. Viele Spieleanbieter ziehen es aber aus wirtschaftlichen Gründen vor, ihre Produkte im normalen Regal zu platzieren und wollen auch auf minderjährige Käufer nicht verzichten. Dann geht Jugendschutz vor dem Profit der Spieleindustrie. Ich hoffe, Sie verstehen, dass ich da eisern bin!
Viele Grüße