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Beantwortet
Autor Konrad Huber am 12. Januar 2009
33579 Leser · 458 Stimmen (-122 / +336)

Kinder und Jugend

Indizierung und Zensur in den neuen Medien

Sehr geerte Frau von der Leyen,

Jugendschutz ist in unserer heutigen Zeit ein wichtiges Thema. Häufig wird darüber diskutiert ob dieser Film oder jenes Computerspiel für Jugendliche geeignet ist und immer häufiger kommt es vor, dass die neuen Medien als Sündenbock dienen müssen. Daraus wiederum resultiert ein noch härter Ungang mit besagten Medien, es werden mehr Titel geschnitten, indiziert oder gleich beschlagnahmt, alles im Namen des Jugendschutzes.

Mein Anliegen ist folgendes: Ich bin nun 21 Jahre alt und leidenschaftlicher Videospieler. Ich Spiele sehr gerne alle möglichen Arten von PC- und Videospielen und hin und wieder auch Spiele die aufgrund des Inhaltes ab 16 oder 18 Jahren freigegeben sind. Doch es kommt immer häufiger vor, dass Spiele, die in anderen Ländern ab 18 Jahren freigegen sind, oder eine ähnliche Bewertung bekommen, in Deutschland oft nur zensiert und im schlimmsten Fall garnicht zu bekommen sind.

Da stellt sich doch die Frage, wie dient es dem Jugendschutz, wenn Spiele und Filme gekürtzt oder zensiert werden, die der Jugend sowieso nicht in die Hände fallen sollten?

Mir ist natürlich bewusst, dass es viele jüngere Bürger gibt, die es trotz all dem schaffen, auf dem einen oder anderem Wege, an in Deutschland nicht in dieser Form erhältliche Titel zu gelangen. Aber duruch die aktuellen Regelungen, sind es die volljährigen Konsumenten, die dabei den Kürzeren ziehen. Wenn ich als volljähriger Bürger z.B. ein Videospiel erwerben möchte welches von vornerein keine Jugendfreigabe erhalten hat, also sowieso nicht an Personen unter 18 Jahren abgegeben und gespielt werden darf, dann kann ich doch wohl auch erwarten, dass ich die selbe Ware bekomme wie Spieler in England, Frankreich oder der Schweiz.

Das kürzen oder indizieren von Spielen und Filmen welche von vornerein nicht für Kinder und Jugendliche gedacht waren ist kein Jugendschutz, es ist die Bevormundung von volljährigen Bürgern aufgrund eines Gesetzes das garnicht für sie gedacht war.

Mit freundlichen Grüßen
Konrad Huber

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Antwort
von Ursula von der Leyen am 12. Februar 2009
Ursula von der Leyen

Sehr geehrter Herr Huber,

wie bei der vorigen Antwort möchte ich noch mal voranstellen, dass für mich als Familienministerin der Jugendschutz Vorrang vor anderen Interessen haben muss. Sie beklagen, dass Sie auch als Erwachsener in Deutschland häufig nur „entschärfte“ Spielversionen erhalten und führen das auf Jugendschutzvorschriften zurück. Das ist nur zum Teil richtig. Für Computerspiele, die sich ausschließlich an Erwachsene richten, gibt es, was den Inhalt angeht, allein das Strafgesetzbuch als gesetzliche Grenze. Das heißt, verboten ist zum Beispiel, was „gewaltverherrlichend“ ist oder Nazi-Gedankengut verbreitet. Sie werden mir sicher zustimmen, dass solche Schranken (die nicht alle Länder kennen) sinnvoll und notwendig sind. Davon abgesehen steht es den Spiele-Anbietern vollkommen frei, mit welchen Versionen sie den deutschen Markt beliefern. Dass sie in der Praxis häufig Spiele „entschärfen“, ist letztlich ihre eigene Entscheidung. Denn unter der Ladentheke oder in Räumen, zu denen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben, dürften sie durchaus ungeschnittene Spiele exklusiv für erwachsene Fans wie Sie anbieten. In Deutschland gibt es keine Zensur. Viele Spieleanbieter ziehen es aber aus wirtschaftlichen Gründen vor, ihre Produkte im normalen Regal zu platzieren und wollen auch auf minderjährige Käufer nicht verzichten. Dann geht Jugendschutz vor dem Profit der Spieleindustrie. Ich hoffe, Sie verstehen, dass ich da eisern bin!

Viele Grüße