Sehr geehrte Frau Scheider,
ich möchte Ihnen zunächst sagen, dass ich beeindruckt bin, wie aktiv Sie sich für die Belange Ihrer Kolleginnen einsetzen. Kritik und die zahlreichen Hinweise von Menschen aus der Praxis helfen uns sehr in den Verhandlungen und Gesprächen mit den Ländern und Kommunen. Uns eint das gemeinsame Ziel: die Aufwertung des Berufs Tagesmutter und eine durchweg hohe Qualität der Kinderbetreuung, wie sie sich die meisten Eltern in unserem Land für ihre Kinder wünschen.
Ich kann nachvollziehen, dass viele Menschen, die zu sehr unterschiedlichen Tarifen in der Kindertagespflege beschäftigt sind, eine solche Lösung bevorzugen würden: Nach dem Grundgesetz hat der Bund aber keine Möglichkeit, ohne die Länder zu fragen, bundesweit einheitliche Standards für die Bezahlung von Tagesmüttern durchzusetzen. Der im neuen Kinderförderungsgesetz festgehaltene Kompromiss, der in langen Verhandlungen mit den Ländern gefunden wurde, sieht vor, dass Tagesmütter vor Ort künftig „leistungsgerecht“ bezahlt werden müssen. Die Kriterien, woran dieser Begriff anknüpft, nämlich Qualifikation der Tagesmutter, Zahl der betreuten Kinder, Förderbedarf und investierte Zeit, liefert das neue Gesetz gleich mit. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, dass notfalls auch Gerichte überprüfen können, ob die jeweilige Bezahlung angemessen ist oder nicht. Jetzt sind die Länder und Kommunen am Zug. Die Städte und Gemeinden brauchen gut qualifizierte Tagesmütter und sollten auch deshalb überlegen, die Gehälter angemessen anzuheben. Die Stadt München hat jetzt den Stundenlohn verdoppelt. Das ist der richtige Weg!
Ursula von der Leyen