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<![CDATA[access blocking]]>  </title>
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2009-02-24 09:01:34 UTC  </created_at>
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<![CDATA[Andreas Kirsch]]>    </display_name>
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<![CDATA[Sonstiges]]>    </name>
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<![CDATA[Werte Frau von der Leyen,

mit Befremden muß ich der Presse entnehmen, wie sich Ihr Ministerium (im folgenden mit BMFSFJ abgekürzt) wiederholt zur Problematik des &quot;access blockings&quot; äußert. Bevor ich meine Fragen stelle möchte ich einige Punkte klar stellen. Miemand wird widersprechen, dass es sich bei Kinderpornographie um ein abscheuliches Verbrechen handelt, das definitiv bekämpft werden muß. Allein die Art und Weise wie dies geschehen soll ist umstritten. Das BMFSFJ trägt meiner Meinung nach leider nicht zur Versachlichung der Diskussion bei.

1) Laut [1] sieht das Bundesfamilienministerium die Haftung bei möglichen Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses bei den Providern. Auf der Homepage des BMFSFJ [2] steht genau das Gegenteil.

2) Laut der Homepage des BMFSFJ [3] gibt es aktuell keine nennenswerten Beschwerden bzgl. access blocking im Ausland. Der Artikel [4] zeigt deutlich, dass das nicht den Tatsachen entspricht.

3) Ferner werden Sie in [1] zitiert und wird unter [5] vom BMFSFJ selber behauptet, dass die Sperrung von Seiten weder einen Eingriff in das Grundrecht auf freie Information, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung noch einen Eingriff in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses darstelle. Bei einem solchen Verfahren komme es nicht zu einem Aufruf einer Webseite und somit auch nicht zu einer Kommunikation. Selbst wenn man annehmen würde, dass das Fernmeldegeheimnis berührt werden könnte, würde es sich um allein technikbedingte, im Nachhinein rasch wieder &quot;spurenlos aussonderbare&quot; Kommunikationsvorgänge handeln. Auch bei solchen gehe das Bundesverfassungsgericht nicht von einem Grundrechtseingriff aus. Auch dies ist entspricht nicht der Wahrheit, wie sich unschwer anhand der Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 67, 157 - G 10) nachweisen läßt [6].



Ich stelle also fest, dass dem BMFSFJ scheinbar jegliche Sachkenntnis zu diesem komplexen Thema fehlt.



Nun meine Fragen:
A) Wieso werden die Bedenken der Experten aus der Wirtschaft und Erfahrungen aus anderen Ländern ignoriert?
B) Welche Experten (namentlich und fachliche Zuständigkeit) arbeiten als Sachverständige in der Arbeitsgruppe &quot;access blocking&quot;?
C) Wieso werden offensichtliche Unwahrheiten (siehe Punkt 3) und widersprüchliche Ansichten durch das BMFSFJ (siehe Punkt 1) verbreitet?
D) Gibt es überhaupt eine Leitung der Arbeitsgruppe &quot;access blocking&quot;?



Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Kirsch.

[1] http://www.heise.de/newsticker/meldung/133227
[2] http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root,did=119244,textfragment=120162.html#fragment
[3] http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root,did=119244,textfragment=119232.html#fragment
[4] http://www.heise.de/tp/r4/artikel/29/29693/1.html
[5] http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/root,did=119244,textfragment=120142.html#fragment
[6] http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/zum-fernmeldegeheimnis/]]>    </body>
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