Sehr geehrter Herr Strecker,
dass nächtlicher Fluglärm kein Vergnügen ist, glaube ich Ihnen gern. Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie die Geschichte und den derzeitigen Stand rund um den Verkehrsflughafen Leipzig/Halle bestens kennen. Damit wissen Sie auch vom Planfeststellungsverfahren und dessen Ergebnissen sowie den Urteilen von Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht. Die Richter wiesen bekanntlich Klagen gegen Nachtflugregelungen ab.
Ein Ergebnis dessen ist die lärmmedizinische Langzeituntersuchung, durchgeführt durch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrttechnik. In der Folge prüften unabhängige Gutachter jedes Gebäude innerhalb eines sogenannten Nachtschutzgebietes, für das ein Antrag auf Schallschutz gestellt wurde. Individuell wird dabei ermittelt, mit welchen Maßnahmen ein definiertes Schutzziel erreicht wird, beispielsweise durch den Einbau von Schallschutzfenstern oder Dämmmaßnahmen an Rollladenkästen sowie Dächern. Ausschlaggebend für die Umsetzung der einzelnen Schallschutzmaßnahmen sind die Distanz zum Flughafen sowie die bauliche Substanz des jeweiligen Gebäudes.
In diesem Zusammenhang noch einige Zahlen zum Stand des Schallschutzprogramm der Start- und Landebahn Süd per August 2010: Bis dahin waren rund 6.500 Anträge auf passive Schallschutzmaßnahmen eingegangen und zirka 4.100 bereits bearbeitet. Die Kosten für das Gesamtprogramm werden auf rund 36 Millionen Euro geschätzt.
Allein daraus wird deutlich, dass die Belange der Anwohner des Flughafens angemessen berücksichtigt werden und die Politik nicht „wegsieht“, wie Sie schreiben. Den Flughafen allerdings wegen des Fluglärms grundsätzlich in Frage zu stellen, das halte ich angesichts seiner wirtschaftlichen Bedeutung für die Region doch für eine zu weit reichende Konsequenz.
Mit freundlichen Grüßen
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