Kita (frühkindliche Bildung)
Betreuungsschlüssel
Sehr geehrter Herr Rupprecht,
in unserer Kita werden 14 Krippenkinder von 1 Erzieherin betreut.
Aus meiner Sicht ist bei dieser Relation mehr als "Aufbewahrung" nicht möglich - auch wenn sich unsere Erzieherin alle Mühe gibt.
Wann wird die Erzieher-Kind-Relation so verbessert, dass eine angemessene Betreuung möglich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Marion Uecker
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Kita (frühkindliche Bildung)
Re: Betreuungsschlüssel
Sehr geehrte Frau Uecker,
ich würde sogar noch weiter gehen: Wenn 14 Krippenkinder nur von einer Erzieherin betreut werden, ist noch nicht mal eine qualifizierte Aufbewahrung, sprich Aufsicht möglich. Prinzipiell gilt im Land Brandenburg bei der Betreuung von Krippenkindern unter drei Jahren ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 7 und bei der Betreuung von Kita-Kindern zwischen drei und sechs Jahren ein Betreuungsschlüssel von 1 zu 13.
Eine Betreuungsquote von 1 zu 14 im Krippenbereich ist nach dem Kitagesetz schlicht nicht zulässig. In einem solchen Fall kann ich nur dringend empfehlen, die zuständige Aufsicht im Landesjugendamt zu informieren, um das zu überprüfen.
Allerdings bin ich schon seit längerem der Auffassung, dass auch unser bisheriger Personalschlüssel nicht ausreichend ist, um eine gute pädagogische Qualität in unseren Kitas und Krippen zu gewährleisten. Deshalb hat die Koalition im vergangenen November beschlossen, die Betreuungsschlüssel im Krippenbereich auf 1 zu 6 und im Kitabereich auf 1 zu 12 zu verbessern. Diese Verbesserung wird derzeit vorbereitet und kann voraussichtlich Ende des Jahres starten.
Mit freundlichen Grüßen