Sehr geehrter Herr Platzeck,
die Friedrichshagener Bürgerinitiative plant bekanntlich ein neues Verfahren gegen den BER-Planergänzungsbeschluß wegen mangelnder Umweltverträglichkeitsprüfung.
Unabhängig davon, das Bundesverwaltungsrichter Ruediger Rubel ja keine Formfehler feststellen konnte, frage ich Sie, ob diese Initiative überhaupt gegen den Planergänzungsbeschluß klagen kann?
Meines Wissens nach ist dazu nur der Bürgerverein Brandenburg-Berlin berechtigt, da er als einziger zurückliegend beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hiergegen geklagt hat.
Mit freundlichen Grüßen
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