Beantwortet
Autor Peter Sczepanski
Am 27. Januar
1195 Leser · 35 Stimmen

Soziales

Zweitwohnsitzsteuer für Studenten in Cottbus

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
wir wohnen in Berlin und unsere Tochter studiert seit 2008 in Cottbus. Sie hat sich bewußt für Cottbus entschieden, da die Studienbedingungen dort gut sind.
Vor wenigen Tagen jedoch erhielt sie Post vom Amt und wurde aufgefordert Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen.
Gleichzeitig erhielt sie jedoch auch den Hinweis, Cottbus als Hauptwohnsitz erklären zu können, dann wäre die Steuer nicht zu entrichten.
Schon der Umstand an sich, dass Studenten ohne Einkommen Zweitwohnsitzsteuer entrichten sollen, erscheint uns sozial ungerecht.
Aber vor allem auch die Aufforderung, den Hauptwohnsitz nach Cottbus zu verlegen, ist unglaublich.
Wo soll das letztendlich hinführen? Sollen wir wieder Stadttore bauen und Wegezoll einführen?
Wir bitten um Ihre Meinung zu dem Thema, aber vor allem auch um Untersützung der vielen Studentinnen und Studenten in Cottbus.

Mit freundlichen Grüßen

Familie Sczepanski
aus Berlin

+31

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Antwort
Von Matthias Platzeck
Am 01. April
Matthias Platzeck

Soziales

Re: Zweitwohnsitzsteuer für Studenten in Cottbus

Sehr geehrte Frau Sczepanski, sehr geehrter Herr Sczepanski,

es freut mich, dass gute Studienbedingungen Ihre Tochter zu einem Studium in Cottbus bewogen haben. Für die Landesregierung sind die Attraktivität der Hochschulen und die Qualität von Forschung und Lehre schon seit Jahren ein Schwerpunkt ihrer Politik.

Doch zu Ihrem konkreten Anliegen. Zunächst müssen wir festhalten, dass die von Ihnen kritisierte Erhebung von Zweitwohnungssteuern auch von Studenten ohne Hauptwohnsitz am Studienort keine brandenburgische Besonderheit darstellt. Viele Städte im gesamten Bundesgebiet machen von dieser Möglichkeit Gebrauch, etwa auch Berlin und Dresden. Vor allem aber handelt es sich um ein Problem, auf das die Landespolitik keinen Einfluss hat. Die Gemeinden entscheiden im Rahmen der ihnen verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Zweitwohnungssteuern erheben.

Dass dieses Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden ist, zeigen zahlreiche Urteile. Zuletzt hat in diesem Jahr das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Verfahren bestätigt. Dabei bestehen nach der Rechtsprechung auch keine Bedenken, wenn die Zweitwohnungssteuer darauf abzielt, die Betroffenen zur Verlegung ihres Erstwohnsitzes zu veranlassen. Aus Sicht vieler Universitätsstädte ist gerade dieser Zweck willkommen. Studenten verbringen den überwiegenden Teil des Jahres am Studienort und nutzen die Infrastruktur und die Freizeitangebote, die die Stadt bereithält. Aber nur wenn sie auch ihren Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen, werden sie als Einwohner im kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt.

Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn ich aus Landessicht keine Wertung zur Entscheidung der Stadt Cottbus abgeben kann und will. Insoweit kann ich Ihre Tochter nur ermuntern, sich an ihrem Studienort aktiv in die kommunalen Angelegenheiten einzubringen.

Ich wünsche Ihrer Tochter für den weiteren Verlauf ihres Studiums in Cottbus viel Erfolg.

Mit freundlichem Gruß