Beantwortet
Autor Helmut Mencke
am 30. Oktober 2009
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Gesundheit

Ich gehe vor das Gericht

Guten Tag Herr Platzeck,

nun ist es ja raus, die brandenburgische Luftfahrtbehörde hat einen weiteren Schritt auf die Herstellung der Wirtschaftlichkeit des BBI versucht.

"Mit der Entscheidung trägt die Behörde der Tatsache Rechnung, dass die Tagesrandzeiten für einen wirtschaftlichen Flugbetrieb unabdingbar sind.", sagt Herr Schwarz.

Herr Schwarz ist der Flughafenchef, aber den kennen Sie sicher sehr gut.

"Langfristig jedoch wird uns die strikte Kontingentierung zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr im weiteren Wachstum hemmen", auch dies von Herrn Schwarz. (Wochenspiegel vom 28.10.)

Diese beiden Sätze bedürfen keiner Erläuterung.

Ich werde also mit den vielen Vergewaltigten und vom Lärm Bedrohten versuchen, eine qualifizierte Klage auf die Beine zu stellen.

Und hier komme ich nun auf meine, von Ihnen unbeantwortet gebliebene, Frage vom 14.03.08 zurück.(direktzu.de/platzeck)

Werden Sie dafür arbeiten, einen Fonds einzurichten, der den Betroffenen diese Aufwendungen erstattet?

Mit einer derartigen Einrichtung würde die Landesregierung ihren Willen zu erkennen geben, die entstehenden Lasten nicht nur der einen Seite aufzuerlegen.

Helmut Mencke

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Antwort
von Matthias Platzeck
am 17. Dezember 2009
Matthias Platzeck

Gesundheit

Re: Ich gehe vor das Gericht

Sehr geehrter Herr Mencke,

wenn Sie Antworten der vergangenen Monate auf meinem Portal zurück verfolgen, werden Sie feststellen, dass Fragen der Verkehrsinfrastruktur und der Betroffenheit von Anwohnern immer wieder eine Rolle spielen und emotional diskutiert werden. Das ist natürlich auch beim größten Infrastrukturprojekt unserer Hauptstadtregion, dem Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI), so. Mir ist bewusst, dass Beschlüsse, die derartig große Vorhaben betreffen, immer einen Kompromiss zwischen verschiedenen Interessen darstellen. Das kann auch gar nicht anders sein. Die Kehrseite ist aber: Im Regelfall wünschen sich alle Beteiligten eines Planfeststellungsverfahrens ein stärkeres Eingehen auf die jeweiligen Interessen, als der Beschluss am Ende darstellen kann.

Doch nun zu Ihrem konkreten Anliegen: Die selbstständige Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg hat einen ergänzenden Planfeststellungsbeschluss veröffentlicht, der die Hinweise des Bundesverwaltungsgerichts zum Flughafen BBI vom 16. März 2006 aufnimmt und umsetzt.

Ich bitte um Verständnis, dass die Landesregierung ein Klageverfahren gegen ein Projekt, das sie selbst befördert und für das einzelne Mitglieder der Landesregierung Aufsichtsratsfunktionen bei der Flughafengesellschaft Berlin Schönefeld ausüben, nicht unterstützen wird. Ich kann Ihnen aber versichern: Wie auch in den bisherigen Musterklageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 2004 wird sich die Landesregierung so verhalten, dass den Klägern keine unnötigen Kosten während der Gerichtsverfahren entstehen. Weiter gehende finanzielle Zugeständnisse sind nicht möglich.

Auch das hessische Verkehrsministerium hat im Übrigen erst kürzlich der Darstellung widersprochen, wonach die dortige Landesregierung Klagen gegen den Frankfurter Flughafen unterstützen würde.

Mit freundlichen Grüßen