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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Heidrun Gehrke am 19. Juni 2014
9930 Leser · 2 Kommentare

Arbeitsmarkt

Wie geht es weiter mit der Förderung für Langzeitarbeitslose

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
als stellvertretende Vereinsvorsitzende des "Weiden-Camp" e. V. möchte ich gern wissen, wie es mit öffentlich geförderten Maßnahmen für Langzeitarbeitslose weitergeht.

Seit dem Jahr 2000 ist das vorrangigste Ziel des Vereins „Weiden-Camp“ die Vermittlung des Wissens über die Bedeutung und die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten nachwachsender und natürlicher Rohstoffe und deren Nutzung in Verbindung mit alten, traditionellen Handwerkstechniken durch Demonstration und Vorführung begleitet von Mit-Mach-Angeboten.
Die Angebote des Vereins werden derzeit hauptsächlich von den sog. 1-Euro-Jobbern realisiert, die uns vom Jobcenter zugewiesen werden.
Durch die sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten wurden und werden diese Personen aus ihrer oftmals sozialen Abgrenzung wieder in das aktive Arbeitsleben integriert.
Forschungs- oder Entwicklungsprojekte sind mit diesem Klientel nicht möglich, aber die meisten Beschäftigen, vorrangig Frauen und Ältere, haben Spaß an ihrer Arbeit und sind froh, mit sinnvoller Tätigkeit ihrem oftmals tristen Alltag entfliehen zu können, zumal in unserer ländlichen Region für diese Personen kaum Arbeitsplätze auf dem regulären Arbeitsmarkt angeboten werden können.

Durch die drastische Reduzierung dieser „einfachen“ Fördermaßnahmen und ohne finanzielle Unterstützung für das organisatorische und administrative Projektmanagement ist es uns aber nicht mehr lange möglich, die Tätigkeiten im Verein aufrecht zu erhalten.
Die Folgen sind die Auflösung des Vereins und damit der Wegfall der Beschäftigungsgrundlage für viele Menschen verbunden mit den Projektangeboten für Kinder und Jugendliche.

Meine Frage: Wird es in absehbarer Zukunft wieder mehr AGH-Maßnahmen geben und wird wieder eine institutionelle Förderung für das Projektmanagement angeboten?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Heidrun Gehrke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 04. Juli 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Gehrke,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wissen wir, dass langzeitarbeitslose Menschen zur Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt sowohl langfristige als auch individuelle Hilfestellungen benötigen. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Vorrangiges Ziel muss sein, Langzeitarbeitslose in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.

Deshalb hat die Bundesregierung die öffentlich geförderte Beschäftigung 2012 neu geregelt. So wurde die Förderdauer von Arbeitsgelegenheiten auf zwei Jahre begrenzt. Denn ein dauerhafter Verbleib von Arbeitslosen in öffentlich geförderter Beschäftigung kann keine Lösung sein. Die Betreuung ist vielmehr so auszurichten, dass die Teilnehmer für eine reguläre Beschäftigung vorbereitet werden.

Dazu könnten beispielsweise auch Praktika in Betrieben dienen. Vor allem Langzeitarbeitslose, deren berufliche Eingliederung besonders schwer ist, haben die Möglichkeit, Praktika bei Arbeitgebern von bis zu zwölf Wochen (ansonsten sechs Wochen) zu absolvieren. Auch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse können unterstützt werden. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse bekommen.

Darüber hinaus gibt es im Sozialgesetzbuch II die Möglichkeit der freien Förderung für Menschen, die es aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzung besonders schwer haben, eine Arbeit zu finden. Die Agentur für Arbeit kann individuell entscheiden, welche Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gefördert werden. Dazu sind Projektförderungen im Sinne von Zuwendungen nach Paragraph 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung zulässig. Bei längerfristig angelegten Förderungen ist der Erfolg regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.

Am besten wenden Sie sich an die Arbeitsagentur vor Ort beziehungsweise an das Jobcenter, damit Sie sich über Fördermöglichkeiten für Ihr konkretes Projekt informieren können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Bundesregierung nicht für die Förderung einzelner Angebote aussprechen kann. Die Entscheidungen darüber liegen ausschließlich in der Hand der örtlichen Jobcenter.

Informationen dazu finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit im Internet: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 26. Juni 2014
    1.

    Das Problem *Arbeitslosigkeit* sollte
    man ganz anders anpacken.
    .
    Diesbezüglich sollte eine Verfassungs-
    änderung erfolgen und folgender Artikel
    aufgenommen werden:
    .
    *Das Recht und die Pflicht auf
    Arbeit bilden eine Einheit.*
    .
    Auf dieser Grundlage sollte jeder
    >arbeitsfähige< Bürger Arbeit
    erhalten.
    .
    Wenn er selbst keine findet, dann sollte
    der Staat ihm eine anbieten müssen.
    .
    "Arbeit* sollte als ein Grund-
    recht gesehen werden.
    .
    Wer aus welchen Gründen auch immer
    >nicht arbeiten will<, der sollte dazu
    gezwungen bzw. verpflichtet werden.

  2. Autor Ralf Schumann
    am 26. Juni 2014
    2.

    Ich begrüße es, dass diese Maßnahmen so sehr reduziert wurden. In Deutschland herrscht Fachkräftemangel. Alle Arbeitslosen, die gesund und ohne andere Hindernisse sind, sollten sich für den Arbeitsmarkt qualifizieren und einen entsprechenden Job annehmen.
    .
    Für Ältere und Schwererkrankte ist so eine Beschäftigungsmaßnahme sinnvoll, weil sie der Arbeitsmarkt nicht mehr annimmt. Alle anderen Arbeitslosen sind dort fehlplatziert, denn so eine Maßnahme führt niemals in den 1. Arbeitsmarkt. Diese Maßnahmen sind sehr teuer, denn Ihr Verein erhält dafür mehrere Hundert Euro pro Monat und Platz, egal, ob er besetzt wird oder nicht.
    .
    Arbeitslose bevorzugen auch nicht selten diese Art AGH (Arbeitsgelegenheit), weil sie hier finanziell besser gestellt werden als mit richtiger Arbeit. Abgesehen von den umfangreichen finanziellen Vorteilen eines Hartz 4-Empfängers, z.B. GEZ-Befreiung, sehr geringe Zuzahlungen bei Krankenkassenleistungen, Befreiung von Zuzahlungen bei Zahnersatz, Zahlung für Klassenfahrten, verbilligte Fahrpreise und Eintrittsgeldern, müsste ein alleinstehender Angestellter 1.700 € brutto verdienen, um mit einem Hartz 4-Empfänger in so einer Beschäftigungsmaßnahme gleichgestellt zu sein. 1.300 € brutto entsprechen 980 € netto. Der Hartz 4-Satz beträgt ca. 800 € (400 € plus 400 € Miete), hinzu kommen für die 30-Stunden Woche Beschäftigung 190 €.
    .
    Warum soll der Steuerzahler wieder verstärkt Ihren Verein finanziell unterstützen und verhindern, dass junge Arbeitskräfte (dazu gehören auch die hier angeführten Frauen) zu Fachkräften qualifiziert werden und anschließend dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?

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