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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Alexander Mamatis am 15. September 2014
8725 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Recht der Kinder

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
es heisst, die Union sei gegen eine Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung.
Als langjaehriges CDU Parteimitglied stimmt mich dies sehr traurig.
Bietet gerade die aktuelle Grosse Koalition nicht DIE historische Gelegenheit, in der Vefassung mit einer wohl ueber 3/4-Mehreheit die Kinderrechte zu verankern und der uebrigen Welt ein einmalig nachahmwuerdiges Beispiel reichen?
Ich verfolge, liebe Frau Bundeskanzlerin, Ihre Hingabe zu Ihrem Amt mit grosser Bewunderung und Dank.
Alexander Mamatis

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Oktober 2014
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Mamatis,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Schutz von Kindern vor Gewalt und Vernachlässigung ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Sie will die Wahrnehmung der Rechte von Kindern weiterentwickeln und damit die UN-Kinderrechtskonvention umsetzen. So wird die Bundesregierung jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen. Dies haben die Regierungspartien in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten.

Ihre Frage zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz richtet sich an die Bundeskanzlerin in ihrer Funktion als Vorsitzende der CDU Deutschlands. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass Sie diese Frage direkt an die Partei stellen müssten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 19. September 2014
    1.

    Es geht doch sehr deutlich um Kinderrechte. Dafür
    wurden doch genügend Gesetze erlassen.
    .
    Nur, was nützt das, wenn sie von den Stärkern
    bzw, Geld- und somit Machthabenden mit
    Füssen getreten werden.
    .
    Wenn noch mehr *Kinder-Rechte* ins Gesetz
    geschrieben werden, werden noch mehr
    Gesetze mit Füssen getreten.
    .
    Das löst doch das
    Problem nicht!

  2. Autor Erhard Jakob
    am 20. September 2014
    2.

    Was nützen das den Armen, wenn die Geld- und somit Machthabenden,
    das BGB, das StGB, die Verfassung der Länder, das Grundgesetz
    der Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Verfassung,
    mit Füssen treten und von den Geld- und Machthabenden
    dafür nicht bestraft werden.
    .
    Lest diesbezüglich auch die Sächsische Zeitung und
    die DRESDNER MORGENPOST vom 20./21.09.2014.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 03. Oktober 2014
    3.

    Lest auch die >Süddeutsche Zeitung< vom 2. Okt. 2014
    bzw. meine Pinnwand auf Facebook.

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