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Abstimmungszeit beendet
Autor Christian Wagner am 27. Dezember 2017
6499 Leser · 5 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Flüchtlingsfrage

Guten Tag Frau Merkel,
verzeihen sie ein paar Rechtschreib-, und Grammatik fehler.

Ich bin ein überzeugter Anhänger ihrer Flüchtlingspolitik. Jedoch würde ich vorschlagen, dass Flüchtlinge neben einem Deutschkurs auch einen Grundkurs in Deutschem Recht erhalten, damit Menschen aus anderen Kulturkreisen die gleiche Chance in Deutschland erhalten wie jeder andere auch. Die deutsche Leitkultur halte ich nicht für relevant, da diese durch das deutsche Grundgesetz zur genüge abgedeckt ist.
Allerdings würde ich gerne wissen, wie wir Menschen aufgrund von Straftaten abschieben können ohne ihnen im vorhinein klar zu machen was nach deutschem Recht eine Straftat ist und was nicht. Ich bin Außerdem der Meinung, dass Straftäter nach art und schwere ihrer Tat beurteilt werden, so dass z.b. Freiheitsstrafen von unter 5 Jahren in Deutschland zu verbüßen sind, jedoch Straftäter die nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, ab einer Verurteilung von mehr als 5 Jahren haft sofort und ohne belastung der hießigen JVA´s in ihre Heimat zurück geschikt werden. Ein solches Gesetz könnte (auch wenn ich kein Parteimitglied bin) die Einheit stärken und Wähler des rechten rands zurückgewinnen.

Sollte die Bundesregierung ebenfalls Ideen in dieser Richtung gehabt haben, dann entschuldige ich mich für die unannehmlichkeiten und bitte sie um Quellen in denen man diese Thematik nachverfolgen kann.

Vielen dank für Ihre mühe.

in größtem respeckt ihrer Arbeit für das Deutsche Volk
Christian Wagner

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 27. Dezember 2017
    1.

    Ich glaube die Straftaten die sie hier begehen sind auch Straftaten in ihren Ländern....

  2. Autor Katharina Dr.med.Reitmaier
    am 28. Dezember 2017
    2.

    Stimme dafür.demokratisch legitim und wetschätzend

  3. Autor Michael Burrack
    Kommentar zu Kommentar 1 am 09. Januar 2018
    3.

    ...aber da gibt es dann auch entsprechende Strafen! Nicht wie hier: DU, Du, Du- das darf man nicht...

  4. Autor Felizitas Stückemann
    am 17. Januar 2018
    4.

    Letzte Zeile; ..."respekt ihrer Arbeit für das Deutsche Volk"..
    war wohl nix. Da reden die Fakten aber eine andere Sprache !!

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