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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Ilona Hessner am 13. Januar 2015
10854 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Asylpolitik - Angst vor Terror

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
als Übersetzerin habe ich weltweite Kontakte und bin offen für alle Konfessionen. Aber irgendwo muss der Gewährung von Asyl eine Grenze gesetzt werden!
Wir zahlen nicht unerhebliche Steuern und möchten auch sehen, wo diese eingesetzt werden. Die Politik, was die Altenpflege angeht, ist total daneben. Bei einer Rente von fast 1.500 € meiner Mutter und Zuzahlung der Pflegekasse bei PS 3 in Höhe von 1612 € müsste ich jetzt nach 7,5 Jahren Heimaufenthalt und aufgebrauchtem Sparvermögen (die Heimkosten (Eigenanteil) stiegen seit 2007 um 800€) Sozialhilfe für meine Mutter beantragen. Sozialhilfe bei über 3.000€? Wer kontrolliert die Kosten der Heime? Die örtliche Heimaufsicht ist da absolut fehl am Platze.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Mit freundlichen Grüßen,
Ilona Hessner
(Jg. 58, Mutter Jg. 24)

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 09. Februar 2015
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Hessner,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Vor 20 Jahren wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Sie sichert die finanziellen Risiken für den Fall der Pflegebedürftigkeit ab. Finanziert wird sie aus Beiträgen, die von den Versicherten und – bei Arbeitnehmern – zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden also nicht aus Steuermitteln beglichen.

Ziel der Versicherung ist es, pflegebedürftigen Menschen ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie selbst sollen entscheiden können, wie und von wem sie gepflegt werden.

Die Leistungen der Pflegeversicherung waren von Anfang an als "Teilleistungs-Versicherung" konzipiert. Denn Einkünfte aus Renten, Pensionen, Mieten, Pacht und anderen Vermögen können und sollen einen großen Teil der Pflege mitfinanzieren.

Bevor die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste alle Hilfe selbst bezahlt werden. Wer das nicht konnte, war auf Sozialhilfe angewiesen. Vor 20 Jahren betraf das zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Dank der Pflegeversicherung kommen heute mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen ohne Sozialhilfe aus.

Mehr als 2,6 Millionen Menschen nehmen heute Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird ihre Zahl weiter zunehmen. Deshalb hat die Bundesregierung die Pflegeversicherung weiterentwickelt.

Am 1. Januar 2015 ist das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr und bessere Leistungen. Ein zweites Pflegestärkungsgesetz ist noch in dieser Wahlperiode geplant. Mit dem Gesetz soll es fünf statt bisher drei Pflegestufen geben. Begutachtet wird dann nicht nur die körperliche, sondern auch die geistige Verfassung der Pflegebedürftigen. Es geht darum, den individuellen Pflegebedürfnissen besser gerecht zu werden.

Mehr Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/leistungen.html

Mehr Informationen zu der Finanzentwicklung: http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/zahlen-und-fakten-zu...

Übrigens: Bei einer vollstationären Heimunterbringung zahlt die Pflegeversicherung - als pauschalen Betrag - ausschließlich die Kosten für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind nicht im Pflegesatz enthalten. Je nach Zimmergröße, Ausstattung und Zusatzangeboten können die Preise bei den Pflegeheimen sehr unterschiedlich sein. Ein Vergleich der Leistungen ist deshalb wichtig.

Wir bitten um Verständnis, dass wir von hier aus Einzelfälle weder individuell prüfen noch rechtlich bewerten können.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 15. Januar 2015
    1.

    Asylpolitik - Angst vor Terror - falsche Sozialpolitik
    (Verteilung von unten nach oben) bilden
    nun mal eine Einheit.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 19. Januar 2015
    2.

    Unsere Bundeskanzlerin hat eine sehr abfällige
    hasserfüllte Bemerkung über die zirka 25 Tsd.
    besorgte Bürger gemacht, welche mit der
    Politik der etablierten Abgeordneten
    unzufrieden sind, gemacht.

    Frank Richter (Direktor der Landeszentrale
    für politische Bildung in Sachsen).

    *Es wäre besser gewesen, wenn die Bundes-
    kanzlerin diese Verunglimpfung
    unterlassen hätte.*

    Dieser Meinung schließe
    ich mich an.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 21. Januar 2015
    3.

    Ilona,
    Ihre Frage ist mehr als berechtigt!
    Auf die Antwort bin ich
    sehr gespannt.

  4. Autor Ilona Hessner
    am 22. Januar 2015
    4.

    Mein Vertrauen in die Politik ist schon seit langen Jahren abhanden gekommen. Mein Mann hat nach 30-jähriger Betriebszugehörigkeit seine Position als Lagerleiter verloren, weil ein niederländischer Konzern die Südfleisch Holding München übernommen und das Tochterunternehmen Lutz Fleischwaren Kulmbach trotz guter Gewinne schloss! Warum - Verlagerung nach Chemnitz, Abkassieren der Förderung - schlussendlich Abstoßung (d.h. Schließung), da kostenmäßig nicht mehr lukrativ.
    Meine Eltern waren Schlesier, sie kamen hier mit nichts an - mein Vater wurde mit 17 Jahren in den Krieg, der schon verloren war, geschickt und war jahrelang in russischer Gefangenschaft. - Obwohl meine Eltern keinerlei Ausbildung hatten, war ihr Rentenanspruch wesentlich höher als der unsere. Wie erklärt sich das?
    Ob Frau Merkel antwortet, weiß ich nicht. Bin neu hier.

  5. Autor Gabriele Klein
    am 24. Januar 2015
    5.

    Finde man sollte Flüchtlinge deren Glaubensgemeinschaft den Krieg eher meidet denn als etwas Heiliges predigt zuerst aufnehmen. Beachten sollte man auch, dass die Christen nicht in islamischen Ländern Asyl suchen können. Sie werden dort allzu oft allenfalls als Menschen 2. Klasse geduldet wenn nicht gar verfolgt. Von daher sollten sie bei Asylantragsverfahren in christlich geprägten Ländern Vorranghaben.
    Dann würde ich gern im entsprechenden "Partnerland" für jede hier errichtete Moschee eine Kirche sehen.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 26. Januar 2015
    6.

    Ilona,
    das ist der ganz normale Kapitalismus.
    Der Große frißt den Kleinen.
    .
    Im Kapitalismus hat >Menschlichkeit<
    keine Platz. Aber das haben wir
    Ossis schon in der Schule
    gelernt.
    .
    Gabriele,
    hier geht es weiniger nach Glauben oder Nicht-Glauben.
    Hier geht es nach Recht und Gesetz. Menschen, die
    nach Recht und Gesetz Asyl beanspruchen, sollte
    man auch nach Recht und Gesetz Asyl gewären.
    Den anderen nicht.

  7. Autor Erhard Jakob
    am 27. Januar 2015
    7.

    Die einen sprechen vom *Raubtier-Kapitalismus*
    und die anderen (z.B. Münte) vom >Heu-
    Schrechen-Kaptalismus<.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 31. Januar 2015
    8.

    Wenn >Asylpolitik< bzw. die Asylverfahren aufgrund
    von Recht und Gesetz bearbeitet und beschieden
    werden, kommt es weder zu Angst
    noch zu Terror.
    .
    Angst und Terror resultieren doch aus der Praxis
    heraus, dass bei diesen Verfahren das Recht
    gebeugt und die Gesetze ausgehebelt
    werden.

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